Die Belehrungs- und Nutzungsbedingungen für die neue Turnhalle im Sportpark »Luftschiffhafen« können hier eingesehen werden!
20. April 2021
Die Durchführung von sportpraktischen Veranstaltungen unter Einschränkungen sind wieder möglich. Folgende Rahmenbedingungen sind zu beachten:
1) Aktuelle Eindämmungsverordnung mit den für uns betreffenden Punkten:
§1 Abs. 2.5 Das Abstandsgebot gilt nicht zwischen Studierenden bei der Wahrnehmung von Lehrveranstaltungen in der Sportpraxis an Hochschulen
§12 Abs. 2.3 Der Sportbetrieb auf und in allen Sportanlagen ist nicht untersagt für den Schulbetrieb sowie für Lehrveranstaltungen in der Sportpraxis an Hochschulen.
§19 Abs. 1 Präsenzangebote in Bildungs- sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen, insbesondere in Hochschulen, Musikschulen, Kunstschulen, Volkshochschulen, Fahr-, Flug- und Segelschulen sind nur mit jeweils bis zu fünf Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig. Die Personengrenze nach Satz 1 gilt nicht für die Durchführung und Vorbereitung von Prüfungen sowie die Abnahme von Prüfungsleistungen.
2) Nach Festlegungen der Universitätsleitung, sowie dem Arbeitsbereich Theorie und Praxis der Sportarten, ist vor dem Hintergrund des nach wie vor bestehenden Lockdowns und den weiterhin hohen Infektionszahlen, sowie den hohen Inzidenzwerten eine Rückkehr zum „Normalbetrieb“ nicht zu verantworten. Wir versuchen euch mit den folgenden Festlegungen eine Fortsetzung bzw. einen Abschluss des Kurses/ Studiums zu ermöglichen. Dass es dabei qualitative Einbußen gibt, ist in Anbetracht der Umstände unvermeidbar. Wir versuchen diese jedoch so gering wie möglich zu halten.
Bis zum 31.3.2021 keine Rückkehr zur Praxislehre wie zum Semesterstart - Durchführung der sportpraktischen Lehrveranstaltungen erfolgt in Kleingruppen (max. 5 Studierende + Dozent) - Prüfungsvorbereitung und Prüfung als ausschließliche Inhalte der sportpraktischen Veranstaltungen
3) Es gelten das zentrale universitäre und die dezentrale sportarten- und sportstättenbezogenen Corona-Hygiene-Konzepte u. a. Tragen des MNS außerhalb der Sportflächen, Begrenzung der Anzahl der Studierenden pro Umkleide, Beachtung des Wegesystems, Hände-Desinfektion, Abwesenheitsmeldung und Nichtteilnahme bei Symptomen, Beachtung von Quarantänevorschriften etc. ...
Für die Nutzung der Übungszeiten sind folgende Informationen relevant:
Die Einschreibung für die Übungszeitfenster (30 min. in der Turnhalle und zuvor 15 min. in der Bodenmattenhalle) werden jeweils montags per Moodle für die laufende Woche freigeschaltet. Die Studenten können sich dann in die Zeitfenster (Guppen zu max. 5 Personen) eintragen.
Bitte maximal 5 Personen pro Umkleidekabine.
ACHTUNG: Sanitärraume zwischen den Umkleidekabinen nicht benutzen. Toiletten bitte im Eingangsbereich der Halle nutzen. Idealer Weise kommt ihr bereits in Sportsachen.
Zugang in die Bodenmattenhalle erfolgt über den Eingang des Flures hinter den Umkleidekabinen. Hallenwechsel bitte durch den Durchgang zwischen den Hallen. Und das Verlassen der Gerätturnhalle erfolgt über den Ausgang neben dem Fenster zur Hallenwartkabine.
Solltet Ihr Fragen zur Organisation haben, dann bitte direkt per Mail an: hennkeuuni-potsdampde oder sergeevuuni-potsdampde
Die Prüfung wird nach Abstimmung semesterbegleitend durchgeführt.
Montag: 08:15 - 13:45 Uhr
Dienstag: 09:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 08:15 - 11:00 Uhr
Donnerstag: 10:15 - 11:45 Uhr
Freitag: keine Übungszeit
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BA Lehramt GT III
Nachprüfung (nur BA Lehramt)
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BA-Spowi GT II (alte StO)
Nachprüfung (nur BA SpoWiss)
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BA-LA GT III & BA-Spowi GT II & Nachzügler (BA-LA + BA-Spowi)
17.00 Uhr Einturnen
18.00 Uhr Wettkampfbeginn
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BA-LA GT III & BA-Spowi GT II & Nachzügler (BA-LA + BA-Spowi)
08.00 Uhr Einturnen
08.30 Uhr Wettkampfbeginn
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Kontakt
Campus Golm
Karl-Liebknecht-Straße 24-25
14476 Potsdam
Haus 24 - Büro 1.20
consulting hours
Mittwoch 14.00 - 15.00 Uhr (gilt nur im Vorlesungszeitraum WiSe 2020-2021!)