Wer in die Politik will, dem stehen im Grunde zwei Wege offen: entweder die Karriere im Rampenlicht der Öffentlichkeit als Politiker*in auf kommunaler, Landes-, Bundes- oder EU-Ebene oder aber hinter den Kulissen in der Umsetzung und Gestaltung von Politik als Mitarbeiter*in für Politiker*innen, in Parteien, Regierungsorganisationen und der öffentlichen Verwaltung.
Durch das Mehrebenensystem der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union sowie die breite Palette politischer Themen kennt das Berufsfeld Politik vielfältige Laufbahnen und Tätigkeitsfelder. Im Folgenden möchten wir Ihnen mögliche Berufsbilder einzeln vorstellen. Beginnend mit Informationen über gängige Karrierewege als Politiker*in (der sogenannten Ochsentour und der Quereinstieg) stellen wir Ihnen jeweils konkret die Berufe Kommunalpolitiker*in, Landespolitiker*in, Bundespolitiker*in und EU-Politiker*in vor. Es folgen danach Berufsbilder hinter den Kulissen in der Unterstützung von Parteipolitiker*innen, Minister*innen und Parlamentsabgeordneten.
Für den Beruf der/des Politiker*in gibt es keine geregelte Ausbildung. Wer eine politische Karriere anstrebt muss daher nicht zwingend ein Politikstudium oder ähnliches absolviert haben. Wichtiger ist ein gutes Verständnis von politischen Sachverhalten und Prozessen. Es gilt: learning by doing. Dennoch lässt sich ein ungefährer Karriereweg skizzieren.
Zu Beginn einer politischen Karriere steht i.d.R. der Eintritt in eine Partei. Danach gibt es zwei Möglichkeiten: die sogenannte "Ochsentour" oder den "Quereinstieg". Für beide Varianten muss man sagen, dass eine Karriere in der Politik in den meisten Fällen nicht kurzfristig realisierbar ist, sondern durch langjährige politische Arbeit und Netzwerkbildung vorbereitet werden muss. Oft spielen dann bei der Berufung in Ämter auch noch die aktuelle politische Gesamtsituation und der Zufall eine richtige Rolle, soll heißen, manchmal muss man zur richtigen Zeit am richtigen Ort sein.
Der gängigste Karriereweg in der Politik ist die sogenannte Ochsentour. Wer diesen Weg beschreitet, beginnt mit der Arbeit auf Kommunalebene und arbeitet sich über die Landesebene hoch. Die Ochsentour kann mühsam sein, bietet jedoch auch Vorteile. Neben einem reichen Erfahrungsschatz sind das frühe Networking und der Kontakt mit potentiellen Wähler*innen ein weiterer Vorteil. Einige Parteien bieten zudem Förderprogramme an, in denen relevante Themen wie z.B. Rhetorik geübt werden.
Den schnelleren Kariereweg bietet der Quereinstieg. Wer den Weg als Quereinsteiger*in wählt, beginnt z.B. als Referent*in einer/s Abgeordneten. Auch hier ist Networking wichtig, denn es macht nur Karriere, wer gesehen und als Kandidat*in vorgeschlagen wird.
Die politische Karriere hängt von Faktoren wie Networking, den Parteistrukturen, persönlichem Talent und Charisma sowie den aktuell zu bearbeitenden Themen ab. Des Weiteren schwanken die Aufgabenfelder von Politiker*innen je nach Partei. Generell ist der Aufstieg auf der politischen Karriereleiter schneller möglich als in der Wirtschaft. Ein schneller Abstieg jedoch ebenso.
Neben der Hauptberuflichkeit als Politiker*in ist, besonders auf Kommunalebene, auch eine politische Karriere als Nebenberuf möglich.
Unter dem Oberbegriff „Kommune“ sind Städte, Gemeinde und Landkreise geordnet. Kommunen sind Teil der jeweiligen Bundesländer und bilden den untersten Teil des Staataufbaus. Sie gehören zur Exekutive d.h. vollziehenden Gewalt und damit zur Verwaltung.
Politik auf Kommunalebene ist regionalbezogen und somit direkt erlebbar. Dies bedeutet auch, dass Politiker*innen mit Wähler*innen und Bürger*innen in direktem Kontakt stehen. Wird die kommunalpolitische Karriere als Sprungbrett für eine Karriere auf Landes- oder Bundesebene genutzt, bietet sich bereits hier die Möglichkeit, Kontakte aufzubauen. Die klassischen Bereiche für eine kommunalpolitische Aktivität sind das Bürgermeisteramt sowie die Rats- und Fraktionsarbeit.
Die Stadt- bzw. Gemeinderäte bilden das höchste Gremium einer Kommune und schaffen die Grundlagen für die Arbeit in der Stadtverwaltung. Die Arbeit kann sich dabei in verschiedenen Kommunen unterscheiden. Grund dafür sind z.B. Größenverhältnisse, Aufgabenfelder, Kommunalverwaltung, Personalumfang, Finanzausstattung, Ablauf von Kommunalpolitik etc. Insgesamt sind folgende Themen Schwerpunkte in der Kommunalpolitik: Organisationshoheit, Personalhoheit, kommunale Finanzpolitik, kommunale Baupolitik, kommunale Bildungspolitik, kommunale Kulturpolitik, kommunale Energiepolitik, kommunale Familienpolitik sowie kommunale Sozialpolitik.
Wer Rats- und Fraktionsarbeit leisten möchte, muss zunächst in den Kommunalwahlen gewählt werden. Anders als auf Landes- oder Bundesebene müssen Kandidat*innen dazu nicht Mitglied einer Partei sein, sondern können sich parteilos wählen lassen und ggf. später einer Partei beitreten. Die Mitgliedschaft im Rat ist eine ehrenamtliche Tätigkeit. Mitglieder erhalten zwar eine Aufwandsentschädigung, diese ist jedoch nicht mit einer Gehaltszahlung bzw. einem Einkommen für den Lebensunterhalt gleichzusetzen.
Der/ die Bürgermeister*in stellt das Oberhaupt der Stadtverwaltung dar und leitet die Politik einer Kommune. Je nach Stadt wird der/ die Bürgermeister*in direkt von den Bürger*innen oder vom Stadtrat gewählt. Zusammen mit dem Stadtrat trifft der/ die Bürgermeister*in politische Entscheidungen. Zusätzlich vertritt der/die Bürgermeister*in die Gemeinde nach außen (z.B. bei Eröffnungen, Empfängen etc.). In großen Städten gibt es das Amt eines Oberbürgermeisters/einer Oberbürgermeisterin.
Die Landesebene ist eine subnationale, staatliche Entscheidungsebene. Politische Arbeit auf Länderebene gilt häufig als “Test“ , denn was auf Länderebene erfolgreich ist z.B. neue Koalitionen, Verfassungsreformen, neue Formen bürgerlicher Beteiligung, kann auf Bundesebene aufgegriffen werden.
Anders als Kommunen sind die Länder keine Verwaltungseinheiten des Bundes sondern haben eine eigene demokratische Legitimation. Landtage/ Landesparlamente haben als Legislativorgan das Recht, ihre Politik auf Basis der Landesverfassung eigenständig zu gestalten. Zu den Funktionen der Landtage/ Landesparlamente zählen die Gesetzgebung, Wahlfunktion, Kontrollfunktion und Repräsentativfunktion. Die Gesetzgebung der Länder steht dabei unter der des Bundes und kann nicht in diese eingreifen. Zur Gesetzgebung der Länder gehören die Schwerpunkte: Schul-, Hochschul-, Bildungswesen, Kommunalwesen und Polizeirecht.
Die Landtage/ Landesparlamente sind Volksvertretungen der Länder. Wer hier arbeiten möchte, muss einer Partei angehören und um einen Platz im Landtag kandidieren. Dieser kann über ein Direktmandat oder Sitze der Partei gewonnen werden. Die Amtszeit im Landtag / Landesparlament beträgt je nach Bundesland 4-5 Jahre. Abgeordnete müssen jeden Monat den Plenarsitzungen beiwohnen und diese vor- und nachbereiten, indem sie z.B. Themen der nächsten Sitzung festlegen und Reden vorbereiten. In den Plenarsitzungen werden Entscheidungen über Beratungsgegenstände (z.B. Gesetzesentwürfe, Anträge) getroffen, Wahlen durchgeführt und politische Meinungen und Forderungen in Form von Reden vorgebracht. Der/ die Präsident*in des Landtages wird für die Dauer einer Wahlperiode von den Mitgliedern des Landtags gewählt. Aufgaben des/ der Präsident*in sind u.a. die unparteiische Leitung der Verhandlungen, die Repräsentation des Landtages nach außen, Ernennung und Entlassung von Beschäftigten des Landtages sowie eine beratende Funktion in sämtlichen Ausschüssen. Viele Landtage bieten zudem Stellen für parlamentarische Hilfsdienste an z.B. für Formulierungen von Gesetzesentwürfen, Anträgen etc.
Die Landesregierung bildet die exekutive Gewalt auf Landesebene. Sie besteht aus einem/r Regierungschef*in/Ministerpräsident*in und Minister*innen. Der/die Regierungschef*in der Landesregierung wird von der Landesregierung für eine Amtszeit von 4-5 Jahre gewählt. Landesminister*innen werden je nach Bundesland gewählt oder vom/von der Ministerpräsident*in ernannt. Die Minister*innen arbeiten eigenverantwortlich in den jeweiligen Bereichen (z.B. Ministerium der Finanzen, Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft), wobei sie jedoch die vom/von der Ministerpräsident*in festgelegten politischen Ziele der Landesregierung umsetzen müssen. Die Landesregierung ist dem Landesparlament gegenüber verantwortlich. Beschlüsse benötigen häufig weitere Schritte (z.B. vom Landtag) und haben daher oft „nur“ politische Bedeutung.
Die Bundesebene ist die höchste politische Ebene der Bundesrepublik. Der/die Bundespräsident*in bildet das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik und ist keiner der drei klassischen Gewalten (Legislative, Exekutive, Judikative) zugeordnet. Damit gilt er/sie als „neutral“ und kann so die Einheit des Staates verkörpern. Die Aufgaben, die mit dem Bundespräsident*innenamt einhergehen haben einen integrativen, richtungsweisenden und überwachenden Schwerpunkt. So gibt er/sie einen Vorschlag zur Wahl des/der Bundeskanzler*in ab, ernennt und entlässt diese/n. Neben repräsentativen und formalen Aufgaben gehört auch die Unterzeichnung von Gesetzen zu den Tätigkeiten des/der Bundespräsident*in. In Krisenzeiten verfügt der/die Bundespräsident*in zudem über Reservevollmachten.
Die Bundesregierung ist ein Organ der Exekutive und setzt sich aus dem/der Bundeskanzler*in und den
Bundesminister*innen zusammen. Die Bundesminister*innen werden auf Vorschlag des/der Bundeskanzler*in ernannt (und entlassen). In ihren jeweiligen Ministerien arbeiten Bundesminister*innen eigenverantwortlich, jedoch unter Beachtung der politischen Richtlinien des/der Bundeskanzler*in. Zu den Aufgaben gehört außerdem die Teilnahme an Kabinettssitzungen, in welchen die Bundesminister*innen zusammen mit dem/der Bundeskanzler*in über die nächsten Vorhaben der Bundesregierung, z.B. Gesetzesvorlagen, Verordnungen, Initiativen, Aktionsprogramme, Bundeshaushalt etc., entscheiden. Mitglieder der Bundesregierung müssen beachten, dass sie nicht gleichzeitig Mitglieder einer Landesregierung sein können und dürfen. Auch dürfen sie keine anderen besoldeten Ämter, Gewerbe oder Berufe ausüben. Jedoch können sie zusätzlich Bundes- oder Landtagsabgeordnete sein.
Der/Die Bundeskanzler*in bestimmt die Richtlinien der Bundesregierung und somit den Handlungsrahmen der Bundesminister*innen. Außerdem schlägt er/sie die Bundesminister*innen vor und führt den Vorsitz des Bundeskabinetts. Insgesamt leitet der/die Bundeskanzler*in die Geschäfte der Bundesregierung und trägt folglich die Regierungsverantwortung.
Der Bundestag (auch Bundesparlament) bildet das Organ der Legislative auf Bundesebene. Als Vertretung der Bürger*innen auf Landesebene wird es direkt von diesen gewählt. Die wichtigsten Aufgaben des Bundestags sind: die Gesetzgebung und Kontrolle der Regierungsarbeit sowie die Wahl des/der Bundeskanzler*in. Bundestagsabgeordnete sind Berufspolitiker*innen in Ganztagsbeschäftigung mit festem Einkommen. Sie müssen einer Partei angehören, als deren Mitglied in den Bundestag gewählt werden. Die Teilnahme am Plenum, der Vollversammlung des Bundestages, stellt nur einen kleinen Teil der Arbeit eines/einer Bundestagsabgeordneten dar. Weitere Aufgaben sind: die Teilnahme am Arbeitsgruppen, Fraktionsarbeit sowie die Arbeit in Ausschüssen (z.B. Ausschuss für Arbeit und Soziales, Innenausschuss, Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Ausschuss für Gesundheit etc.) Des Weiteren können Bundestagsabgeordnete Mitglied im Ältestenrat sein. Der Ältestenrat setzt sich zusammen aus dem/der Bundespräsident*in, den Vizepräsident*innen sowie 23 von den Fraktionen benannten Abgeordneten. Im Ältestenrat werden die Tagesordnung und Redezeiten der Plenarsitzungen festgelegt. Außerdem wird hier über die Besetzung der Ausschussvorsitze beraten. Bei den Mitgliedern des Ältestenrates muss es sich nicht um die ältesten Abgeordneten handeln, vielmehr handelt es sich um die Erfahrensten.
Eine weitere Möglichkeit auf Bundesebene zu arbeiten sind wissenschaftliche Dienste. Jede/jeder Abgeordnete beschäftigt eine*n oder mehrere Assistent*innen. Zusätzlich verfügt jede Fraktion über Fraktionsassistent*innen, Referent*innen und Sachbearbeiter*innen. Die Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft kann zudem Sprungbrett für den Quereinstieg in eine politische Karriere sein.
Politische Karriere über die Bundesebene hinaus ist auf Europaebene möglich. Zu den Organen der europäischen Politik gehören das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union, der Europäische Rat sowie die Europäische Kommission.
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union sind zusammen für die europäische Gesetzgebung verantwortlich. Gesetzesinitiativen können jedoch nur von der Europäischen Kommission ergriffen werden, nicht allein vom Europäischen Parlament oder dem Rat der Europäischen Union. Die Aufgaben des Europäischen Parlaments sind: Wahl des Präsidenten der Europäischen Kommission (auf Vorschlag des Europäischen Rats), Genehmigung der Haushaltsausgaben der EU, Kontrolle der Europäischen Kommission sowie die europäische Gesetzgebung. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden über nationale Parteilisten für fünf Jahre gewählt. Im Parlament schließen sie sich zu Fraktionen zusammen. Diese können international gemischt sein. Neben der Fraktionsarbeit werden Entscheidungen zur Gesetzgebung in Ausschüssen vorbereitet. Die Ausschusssitzungen sowie kleine Sitzungen finden in Brüssel statt. Plenarsitzungen hingegen in Straßburg. Insgesamt tagt das Europäische Parlament ca. 40 Wochen im Jahr. Demnach haben Abgeordnete nicht viel Zeit für Wahlkreisarbeit und ihre Familien. Die Beschreibung einer Arbeitswoche eines/einer Europaabgeordneten kann man bei der <link https: www.bpb.de dialog europawahlblog-2014 wie-die-arbeitswoche-der-europaabgeordneten-aussieht _blank up-external-link link im neuen fenster>Bundeszentrale für politische Bildung nachlesen.
Der Rat der Europäischen Union setzt sich zusammen aus je einem/einer Minister*in der Mitgliedstaten der EU. Mitglieder des Rats der Europäischen Union wirken an der europäischen Gesetzgebung mit. Zusammen mit den Europäischen Parlament lenken sie die Arbeit der EU. Der/die Ratspräsident*in wechselt halbjährlich. Er/sie leitet den Vorsitz bei Ratssitzungen und koordiniert die Arbeit des Rats. Zudem erarbeitet er/sie eigene Schwerpunkte und setzt diese auf die Tagesordnung.
Der Europäische Rat besteht aus den Staats- und Regierungschefs sowie dem/der Präsident*in der Europäischen Kommission. Zusammen legen sie politische Ziele und Prioritäten der EU fest. Der/die Präsident*in wird für zweieinhalb Jahre gewählt. Die Aufgabe des/der Präsident*in sind die Einberufung und Vorbereitung der Ratssitzungen sowie die Koordination und Moderation des Rates. Der/die Präsident*in ist jedoch nicht stimmberechtigt und darf kein nationales Amt ausüben.
Die Europäische Kommission ist, neben Parlament und Rat, die drittwichtigste politische Kraft auf EU-Ebene. Sie ist die Kontrollinstanz der EU und kann, bei Nichtbeachtung der festgelegten Zielsetzungen, Mahnungen und Bußgelder verhängen. Die Kommission besteht aus je einer Person pro Mitgliedsland. Diese stellt jedoch nicht die Vertretung des jeweiligen Landes dar. Die einzelnen Kommissionsmitglieder haben konkrete Aufgabengebiete. Entscheidungen können jedoch nur von der ganzen Kommission zusammen getroffen werden. Geleitet wird die Kommission von einem/einer Präsident*in, welcher/e für jeweils fünf Jahre von den Staats- und Regierungschefs bestimmt und vom Europäischen Parlament gewählt wird. Insgesamt ist der Kommissionsapparat in mehr als 40 Generaldirektionen aufgeteilt mit jeweils einem/einer Generaldirektor*in als Leiter*in.
Die Arbeitssprachen auf EU-Ebene sind Englisch, Französisch und Deutsch, wobei Deutsch weniger genutzt wird. EU-politische Themen sind u.a.: Binnenmarkt, Migration, Außen- und Sicherheitspolitik, Klima- und Umweltschutz etc.
In einer Parteiendemokratie wie sie in Deutschland besteht, obliegt den politischen Parteien eine essentielle Rolle innerhalb des politischen Systems. Sie sind die zentralen Orte der politischen Willensbildung und übernehmen eine Schlüsselfunktion im Prozess der politischen Entscheidungsfindung, auch wenn in den letzten Jahren häufig über einen Bedeutungsverlust und den Rückgang ihres politischen Einflusses diskutiert wurde.
Parteien sind dazu da, die Interessen und Meinungen ihrer Mitglieder zu bündeln und in das politische System zu tragen. Darüber hinaus sollen sie langfristige politische Programme entwickeln und Nachwuchs für politische Ämter rekrutieren und ausbilden. Um in einer Partei mitzuarbeiten, muss man ihr in der Regel beitreten, also Mitglied werden. Dies können im Prinzip alle tun, die mindestens 16 Jahre alt sind (mit 14 kann man normalerweise in die Jugendorganisation der Partei eintreten) und sofern nicht individuelle Regelungen der Partei Ausnahmen formulieren.
Organisatorisch sind Parteien meist in Orts-, Kreis-, Regional-, Landes- und Bundesverbände untergliedert. Die meisten Parteimitglieder engagieren sich ehrenamtlich in ihrer Partei, z. B. als Mitglieder im Orts- oder Kreisverband oder in verschiedenen Arbeitskreisen. Um hauptamtlich in einer Partei zu arbeiten, muss man in ein Amt gewählt werden, was meist eine langjährige, vorherige Mitarbeit in der Partei voraussetzt. Zur Förderung ihres Nachwuchses betreiben die meisten Parteien eigene Nachwuchsförderungs- oder Mentoringprogramme.
Jenseits der politischen Ämter fallen in Parteien natürlich auch weitere Aufgaben an, so dass es von Personalarbeit, über Buchhaltung bis zu Referent*innentätigkeiten eine Reihe weiterer Tätigkeitsfelder gibt, auf die man sich bewerben kann. Diese Stellen schreiben die Parteien in der Regel auf ihrer Homepage aus.
Sowohl in den Landtagen als auch im Bundestag gibt es wissenschaftliche bzw. parlamentarische Dienste, welche die Arbeit der Landtage/des Bundestags unterstützen. Diese Dienste gehören zur Verwaltung des Bundes- / Landtages.
Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags unterteilen sich in folgende Fachbereiche: Geschichte, Zeitgeschichte, Politik (WD1), Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und Humanitäre Hilfe (WD2), Verfassung und Verwaltung (WD3), Haushalt und Finanzen (WD4), Wirtschaft und Technologie, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Tourismus (WD5), Arbeit und Soziales (WD6), Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht, Umweltschutzrecht, Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (WD7), Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung (WD8), Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (WD9), Kultur, Medien und Sport (WD10) sowie den Fachbereich Europa.
Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages stellen in erster Linie ein Informationszentrum dar. Mitarbeiter*innen der Wissenschaftlichen Dienste unterstützen mit ihrer Arbeit die Mitglieder des Deutschen Bundestags, wie z. B. Abgeordnete, indem sie Informationen zu bestimmten Themen aufarbeiten und Beratungen dazu durchführen, also Politikberatung leisten. Des Weiteren veröffentlichen sie ausgewählte Arbeiten, um die Öffentlichkeit zu informieren.
Auch auf Landesebene gibt es Dienste, welche die Mitarbeiter*innen der Landtage unterstützen. Je nach Bundesland unterscheiden sich die Dienste sowie ihre Bezeichnung, ihre Aufgaben und auch die personelle Ausstattung. Die Bezeichnungen sind, je nach Bundesland, „Parlamentarischer Beratungsdienst“, „Wissenschaftlicher Dienst“ oder „Gesetzgebungs- und Beratungsdienst“. Die Aufgaben der Dienste fallen je nach Landtag unterschiedlich aus. Zu den Aufgaben gehören: Erarbeitung von Gesetzesentwürfen und Formulierungshilfen, Bearbeitung von Anfragen und Anträgen sowie Durchführung von Rechtförmlichkeitsprüfungen.
In einigen Bundesländern gibt es keinen der genannten Dienste. Ist dies der Fall, gibt es häufig Sonderregelungen, wie etwa erhöhte finanzielle Zuwendung an die Fraktionen, damit diese wissenschaftliche Mitarbeiter*innen beschäftigen können.
Da die Aufgaben von Wissenschaftlichen Diensten überwiegend juristischer Art sind, handelt es sich bei den Beschäftigten i.d.R. um Jurist*innen. Viele der Beschäftigten sind Beamte des höheren Diensts. Freie Stellen werden über Ausschreibungen bekannt gegeben.
Artikel des Bundestages zum Thema
In Ministerien und Behörden sind es Abteilungen, Unterabteilungen und Referate, die die Arbeit von Minister*innen in verschiedenen Sach- und Aufgabengebieten unterstützen. Referate sind i.d.R. den Abteilungen bzw. Unterabteilungen eines Ministeriums bzw. einer Behörde untergeordnet . Sie sind klassisch hierarchisch organisiert, bestehend aus einer/m Referatsleiter*in sowie je nach Größe des Referats aus einer Reihe von Referent*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Sachearbeiter*innen, Bürosachbearbeiter*innen und ggf. weiteren Mitarbeiter*innen. Jedes Referat widmet sich einem speziellen Fachgebiet, vergleichbar mit den Wissenschaftlichen Diensten in den Parlamenten.
<link http: www.politjobs.de>
<link https: www.bundestag.de jobs>
<link http: www.interamt.de>www.interamt.de
<link http: www.bund.de>www.bund.de
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