Buchcover Kommentar Wissenschaftszeitvertragsgesetz
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Verlängerung der Höchstbefristungsgrenze nach Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)

 

Update 08.12.2020

Das Merkblatt wurde an die Veränderungen im WissZeitVG angepasst.

Die aktualisierte Form finden Sie hier: Merkblatt Pandemie

Update 01.10.2020

Seit 1. Oktober 2020 ist eine Rechtsverordnung zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) in Kraft, die aufgrund der Einschränkungen der wissenschaftlichen Arbeit durch die Corona-Pandemie weitere Verlängerungen der Höchstbefristung bei Beschäftigungsverhältnissen nach WissZeitVG § 2 Absatz 1 als Kann-Optionen vorsieht:

Nachdem in einem ersten Schritt für Arbeitsverhältnisse, die zwischen dem  1. März 2020 und dem 30. September 2020 bestanden, bereits eine Verlängerungsoption der Höchstbefristung um bis zu sechs Monaten festgehalten wurde, besteht nun nach WissZeitVG § 7 Absatz 3 die Möglichkeit, die insgesamt zulässige Befristungsdauer („Höchstbefristung“) für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ihrer Qualifizierungsphase um weitere sechs Monate zu verlängern, sofern der Vertrag in der Zeit vom 1.Oktober 2020 bis zum 31.März 2021 fortbesteht.

Für Arbeitsverhältnisse, die erst zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 31. März 2021 begründet werden, ist eine Verlängerung der Höchstbefristungsdauer um sechs Monate möglich. Näheres auf der Seite des BMBF:

https://www.bmbf.de/de/karrierewege-fuer-den-wissenschaftlichen-nachwuchs-an-hochschulen-verbessern-1935.html

Diese Neuregelung ist an der Universität Potsdam insbesondere für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler relevant, die auf Haushaltstellen angestellt sind. Der Personalrat wird erneut das Gespräch mit dem Präsidenten suchen, um zu klären, welche Auswirkungen diese Ergänzungen des WissZeitVG auf das gemeinsam gezeichnete Merkblatt der Universität Potsdam zur Anerkennung pandemiebedingter Belastungen von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat.

Update 02.06.2020

Am 28.05.2020 erschien die Ausgabe Nr. 24 von Teil I des Bundesgesetzblatts (S. 1073-1074), in dem das „Gesetz zur Unterstützung von Wissenschaft und Studierenden aufgrund der COVID-19-Pandemie“ (Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz) vom 25. Mai 2020 zu finden ist. Hiernach wird das WissZeitVg im Artikel 7 um den Absatz 3 ergänzt, welcher wie folgt lautet: 

„Die nach § 2 Absatz 1 Satz 1 und 2 insgesamt zulässige Befristungsdauer verlängert sich um sechs Monate, wenn ein Arbeitsverhältnis nach § 2 Absatz 1 zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 besteht. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die zulässige Befristungsdauer höchstens um weitere sechs Monate zu verlängern, soweit dies aufgrund fortbestehender Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in der Bundesrepublik Deutschland geboten erscheint; die Verlängerung ist auch auf Arbeitsverhältnisse zu erstrecken, die nach dem 30. September 2020 und vor Ablauf des in der Rechtsverordnung genannten Verlängerungszeitraums begründet werden.“

Der Präsident hatte bereits früh angekündigt, dass die UP von der Regelung Gebrauch machen werde. Da das Gesetz numehr vorliegt, geht der Personalrat davon aus, zeitnah Antworten auf die an die Hochschulleitung gerichteten Fragen zur Umsetzung des Gesetzes zu erhalten. Wir informieren umgehend, sobald uns diese vorliegen. 

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Der Bundestag hat am 07.05.2020 eine Anpassung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes beschlossen. Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen des Hochschul- und Wissenschaftsbetriebs können rückwirkend zum 01.03.2020 Beschäftigungsverhältnisse von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die sich in der Qualifizierungsphase befinden, über die Höchstbefristungsgrenzen um sechs Monate verlängert werden. Diese Regelung gilt für Arbeitsverhältnisse zwischen dem 01.03.2020 und dem 30.09.2020. Soweit dies infolge andauernder Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie erforderlich werden sollte, könnte zudem kraft einer Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die Höchstbefristungsgrenze um weitere sechs Monate verlängert werden. 

Der Empfehlung von Bundesministerin Karliczek und dem Vorstoß des Bundeskabinetts folgend hat der Präsident der Universität Potsdam bereits am 08. April 2020 in einer Videobotschaft bestätigt, dass an der Universität Potsdam von dieser Regelung Gebrauch gemacht werden kann, allerdings nur nach rechtzeitiger Abstimmung mit den jeweiligen Vorgesetzen und dem Dezernat für Personal- und Rechtsangelegenheiten (D3). 

Ausführlichere Vorgaben stehen seitens des Gesetzgebers noch aus. Der Personalrat hat die Hochschulleitung bereits jetzt um zeitnahe konkretere Angaben zur Umsetzung der nun möglichen Verlängerung der Höchstbefristungsgrenze gebeten, u.a. um Angaben zum formalen Procedere, zur Bereitstellung von Antragsformularen und zu näheren Informationen im Hinblick auf die ggf. zu beachtenden unterschiedlichen Finanzierungen von Qualifikationsstellen (Haushaltsmittel bzw. Drittmittel).

Informationen für Drittmittelbeschäftigte

Seitens der DFG liegen für Geförderte Informationen vor, die insbesondere für Doktorand*innen wie folgt lauten: 

"Anstellungsverträge von Doktorandinnen und Doktoranden in einem Graduiertenkolleg mit einer Regellaufzeit von 36 Monaten können kostenneutral um bis zu 12 Monate auf insgesamt 48 Monate ohne Zustimmung der DFG verlängert werden. Sollten am Ende der Projektlaufzeit die bewilligten Personalmittel aufgrund der Eindämmungsmaßnahmen nicht ausreichen und keine weiteren Mittel für eine Umdisposition zur Verfügung stehen, können für bis zu drei Monate zusätzliche Personalmittel zur Verfügung gestellt werden. Der Fehlbetrag kann bei Beendigung des Graduiertenkollegs im Verwendungsnachweis beantragt und angefordert werden." Das vollständige Schreiben finden Sie unter folgendem Link: Informationen zum Fortgang der Projektarbeit und ihrer Förderung

Aktualisierte Informationen werden hier eingepflegt, sobald diese vorliegen.

Videobotschaft des Präsidenten: 

https://www.uni-potsdam.de/de/presse/aktuelles/coronavirus/aktuelles

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