Heimarbeit für bessere Vereinbarkeit

In dem Gleichstellungsplan der Zentralen Verwaltung der Universität Potsdam 2015 bis 2018 ist im Punkt 5.2.2 verankert, dass die Möglichkeit der zeitweiligen Arbeitsgestaltung als Heimarbeit (Telearbeit, Homeoffice) als Instrument zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie eingesetzt werden kann. Hierdurch soll eine größere Flexibilität der Beschäftigten ermöglicht werden.

"Diese Maßnahme ist mit den Vorgesetzen zu besprechen, die die Verantwortung für die sachgerechte Abwicklung und Einschätzung tragen. Der formlose Antrag mit Zustimmung der oder des jeweiligen Vorgesetzten ist an das D 3 rechtzeitig vorab einzureichen. Die Inanspruchnahme der Maßnahme wird alle zwei Jahre durch die dezentralen GBA mit Hilfe der Daten aus dem D 3 evaluiert."

Falls Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich an uns oder an die Gleichstellungsbeauftragte.