Die Juristische Fakultät richtet ab dem Wintersemester 2019/20 zum ersten Mal einen eigenen internen Moot Court im Öffentlichen Recht für Studierende ab dem zweiten Fachsemester aus. Um eine Teilnahme in schon möglichst frühen Stadien des Studiums zu ermöglichen, werden die Fälle hauptsächlich im Bereich des Staatsorganisationsrechtes und der Grundrechte spielen.
Es wird für die Studierenden zu Beginn ein eintägiges Einführungsseminar geben, in dem die Prozessregeln, der Aufbau eines Plädoyers, Formulierungsvorschläge und allgemeine Hinweise zum Auftreten vor Gericht vermittelt werden. Im Anschluss wird der zu bearbeitende Fall ausgeteilt, den die Studierenden in 2er Teams innerhalb von zwei Wochen bearbeiten müssen. Innerhalb dieser zwei Wochen wird ein schriftlicher Entwurf des Plädoyers angefertigt, der dann durch die Fakultät korrigiert wird. Anschließend erfolgt eine kurze Besprechung mit den jeweiligen Teams, um grobe Fehler zu vermeiden und die anschließende Verhandlung flüssiger zu gestalten. Die Teams können ihre Entwürfe dann noch eine Woche lang bearbeiten. Darauf folgt der Verhandlungstag, an dem die Teams ihre Plädoyers halten und gegeneinander antreten. Den Teams können durch die Richter zudem Fragen gestellt werden, die diese beantworten müssen. Das beste Kläger und das beste Beklagten Team treten dann anschließend in einem Finale um Platz 1 noch einmal gegeneinander an.
Bei den Verhandlungen sind Zuschauer immer gerne Willkommen. So können Studierende schon mal einen Eindruck gewinnen und besser entscheiden, ob Sie sich vielleicht auch für die nächste Runde bewerben möchten.
Es besteht die Möglichkeit, sich die Teilnahme entweder als Schlüsselqualifikation oder als Seminarschein und darüber auch als Bachelorarbeit anrechnen zu lassen. Eine Doppelverwertung als Schlüsselqualifikation und Seminarschein ist allerdings ausgeschlossen.
Die Teilnahme an einem Moot Court bietet Studierenden die Möglichkeit auch semesterübergreifend zu arbeiten und Kommilitoninnen und Kommilitonen kennen zu lernen, mit denen Sie so sonst keinen Kontakt bei anderen Veranstaltungen haben.
Moot Courts bieten zudem die Möglichkeit sich intensiver mit einem bestimmten Thema zu beschäftigen, das sonst vielleicht so auch nicht unbedingt Gegenstand der Lehrveranstaltungen ist. Man nähert sich dem öffentlichen Recht durch einen der Praxis viel näheren Ansatz einmal von einer ganz neuen Seite und kann dieses so vielleicht auch für sich entdecken, wenn einem zuvor andere Fächer mehr lagen.
Moot Courts stellen eine gute Übung für die mündliche Prüfung im Examen dar. Auch im Examen muss man in einer bestimmten Zeit einen Fall bearbeiten und Vortragen und dazu Fragen beantworten. Moot Courts schulen zudem sicheres Auftreten und rhetorische Fähigkeiten. Die Studierenden können „spielerisch“ testen, wie sich die spätere Prüfungssituation anfühlt.
Im Referendariat wird später von den Studierenden mindestens in der Station bei der Staatsanwaltschaft erwartet, dass sie alleine vor Gericht stehen und Fälle vortragen und plädieren. Auch das fällt einem leichter, wenn man diese Situation schon aus dem Studium kennt und nicht auf einmal, relativ am Anfang des Referendariats, ins kalte Wasser geworfen wird.
Auch für Studierende aus höheren Semestern kann die Teilnahme eine gute Wiederholung des Staatsrechtes kurz vor dem Einstieg ins Repetitorium sein.
Das Teilprojekt "Moot Courts für Rechtswissenschaftler*innen" ist eines von insgesamt sieben Teilprojekten des "Universitätskollegs". Die Teilprojekte verteilen sich dabei über die gesamte Breite aller Fakultäten der Universität Potsdam. Die "Moot Courts für Rechtswissenschaftler*innen" ermöglichen den Studienanfägerinnen und -anfänger der Juristischen Fakultät eine frühzeitige berufliche Orientierung und verdeutlichen die Praxisrelevanz des Lernstoffes.
Mit dem am Zentrum für Qualitätsentwicklung für Lehre und Studium angesiedelten Projekt "Universitätskolleg" werden zusätzliche Orientierungs- und Lernangebote für Studieninteressierte, Studienanfägerinnen und -anfänger sowie für die Weiterentwicklung der Studieneingangsphase geschaffen. Gefördert werden diese Angebote vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg.