Brückenprogramm / Bridge Scholarship Programme
- Das Brückenstipendium wird aus Landes- und eigenen Mitteln finanziert. Es richtet sich an Promovendinnen und Studentinnen der Universität Potsdam, die sich in der finalen Phase ihres Qualifikationsvorhabens befinden und für diesen Zeitraum (max. 6 Monate) eine finanzielle Unterstützung benötigen (Abschlussstipendium). Bei diesem Vorhaben kann es sich um eine Habilitation, Dissertation, Master- oder Bachelorarbeit handeln.
- Förderfähig sind darüber hinaus Zeiträume, in denen bereits habilitierte oder promovierte Frauen einen Antrag für ein Folgeforschungsprojekt erarbeiten möchten (Anschubfinanzierung).
- Des Weiteren sollen Mütter und Väter gefördert werden, die nach einer familienbedingten Unterbrechung der wissenschaftlichen Qualifikation von mindestens 6 Monaten ihr Qualifikationsvorhaben fortsetzen wollen und einen zeitnahen Abschluss anstreben.
- Fördervoraussetzung ist, dass sich die Geförderten ganz oder überwiegend der Fertigstellung ihres Qualifikationsvorhabens widmen und einer Nebentätigkeit nur in beschränktem Maße nachgehen (hierbei darf die 450-EUR-Grenze nicht überschritten werden, sog. geringfügig entlohnte Beschäftigung).
- Das Brückenstipendium wird auf Antrag gewährt (keine Fristen). Die entsprechenden Antragsunterlagen sind auf Anfrage hier erhältlich: gba-teamuni-potsdamde.