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Abschluss des Promotionsverfahrens

Nach Ihrer Disputation wird:

  1. Ihr Promotionsverfahren auf der nächsten Sitzung des Promotionsauschusses beraten und eine Empfehlung zum Abschluss des Promotionsverfahren an den Dekan gegeben.
  2. Sie erhalten eine Benachrichtgung mit der Aufforderung Ihre Dissertation zu veröffentlichen.
  3. Ihre Urkunde wird erstellt und vom Präsidenten der Universität sowie dem Dekan der Fakultät unterzeichnet.
  4. Sobald Ihre Urkunde unterschrieben in der Geschäftsstelle vorliegt, erhalten Sie eine Nachricht, dass Sie Ihre Urkunde abholen können.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Urkunde erst erhalten, wenn Ihre Dissertation veröffentlicht ist und der Revisionsschein vorliegt. 

Hinweise zur Veröffentlichung der Dissertation

Eine Urkunde kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Dissertation veröffentlicht wurde (§ 15 der Promotionsordnung). Dies erfolgt mittels einer elektronischen Version, die ebenfalls bei der Universitätsbibliothek eingereicht werden muss.