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Systemakkreditierung

Mit der Akkreditierung von Studiengängen wird die Einhaltung europäischer, nationaler und landesspezifischer Richtlinien sowie universitätsinterner Normen überprüft. Nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz (§ 18 Abs. 6) und den Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz sind Bachelor- und Masterstudiengänge zu akkreditieren. Dies kann durch eine externe Akkreditierungsagentur geschehen oder in einem internen Verfahren, sofern das entsprechende Qualitätssicherungssystem der Hochschule als Ganzes akkreditiert ist (Systemakkreditierung).

Im August 2009 reichte die Universität Potsdam offiziell ihren Antrag auf Zulassung zum Verfahren solch einer Systemakkreditierung bei der Agentur ACQUIN ein. Nach Abgabe einer Selbstdokumentation folgten in den Jahren 2010 und 2012 zwei Begehungen durch externe Gutachtergruppen, bei denen die Praxis und Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems der Universität Potsdam überprüft wurden. Dazwischen dokumentierte die Universität Potsdam in einer Merkmalsstichprobe (Einhaltung von Richtlinien bei der Studiengangsgestaltung) und einer Programmstichprobe (exemplarische Überprüfung anhand von vier Studiengängen) die Fähigkeit des hochschulinternen Qualitätsentwicklungssystems

Im September 2012 erhielt die Universität Potsdam das Qualitätssiegel der Systemakkreditierung unter Auflagen. Die Erfüllung der Auflagen konnte im darauffolgenden Jahr nachgewiesen werden. Damit wurde das Qualitätsmanagementsystem der Universität Potsdam im Bereich Studium und Lehre bis zum 30. September 2018 akkreditiert. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Systemakkreditierung hat die Universität Potsdam nachgewiesen, „dass ihr Qualitätssicherungssystem im Bereich Studium und Lehre geeignet ist, die Qualifikationsziele zu erreichen, die Qualitätsstandards ihrer Studiengänge zu gewährleisten und dabei eine Qualitätskultur zu schaffen, die von einem breiten Qualitätsbewusstsein in der Hochschule getragen wird“ (ACQUIN-Leitfaden zur Systemakkreditierung). Damit ist die Universität Potsdam berechtigt, die Akkreditierung von Studienprogrammen intern durchzuführen und das Siegel des Akkreditierungsrats zu verleihen (weitergehende Informationen zum Verfahren der Internen Akkreditierung erhalten sie hier).

Mit der Zulassung zum Verfahren der System-Reakkreditierung im Jahr 2017 wurde die Akkredtierungsfrist bis zum 30.09.2020 verlängert. Im Verfahren der System-Reakkreditierung will die Universität ihr Qualitätssiegel verteidigen. Dazu reichte die Universität Potsdam im April 2018 die Selbstdokumentation (in Form eines Qualitätsmanagementhandbuchs für den Bereich Studium und Lehre) ein. Im Juli 2018 fand die erste Begehung durch die externen Gutachter an der Universität Potsdsam statt. Diese diente der Überprüfung der Selbstdoukumentation, der Umsetzung und Wirkung der QM-Prozesse und Instrumente sowie der Entwicklungen seit der Erstakkreditierung. Weiterhin wurden die Stichproben für eine vertiefte Betrachtung im Vorfeld der zweiten Begegung gewählt:

  • Akkreditierungsprozesse der Lehramtsstudienprigramme Mathematik und Deutsch (einschl. Bidlungswissenschaften) für die Primar- und Sekundarstufe I und II
  • Merkmale "Anerkennungspraxis", "kompetenzorientiertes Prüfen" und "Studierbarkeit" für die Studiengänge Master Zeitgeschichte, Bachelor Computerlinguistik und Master Data Engineering

Die zweite Begehung fand im Februar 2019 statt.

 

Urkunde über die Systemakkreditierung mit Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates

Gesetzliche Grundlagen und Richtlinien zur Akkreditierung von Studiengängen:

Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) vom 28. April 2014 zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Juni 2019 (hier insb. § 18 Abs. 6)

Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG), Mai 2015

Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 i.d.F. vom 04.02.2010)

Akkreditierungsrat: Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung. Beschluss des Akkreditierungsrates vom 08.12.2009, zuletzt geändert am 20.02.2013

Grundordnung der Universität Potsdam (GrundO) vom 17. Dezember 2009 i.d.F. der Fünften Satzung zur Änderung der Grundordnung der Universität Potsdam (GrundO) vom 21. Februar 2018

Neufassung der allgemeinen Studien-und Prüfungsordnung für die nicht lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Potsdam (BAMA-O) vom 30. Januar 2013 i.d.F. der Dritten Satzung zur Änderung der Neufassung der allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die nicht lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Potsdam  (BAMA-O) vom 18. April 2018

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

 

Benjamin Jung

benjamin.junguni-potsdamde

Tel.: 0331 977-4384