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Systemakkreditierung

Siegel des Akkreditierungsrats über die Systemakkreditierung
Foto: Akkreditierungsrat

Mit der Akkreditierung von Studienprogrammen wird die Einhaltung europäischer, nationaler und landesspezifischer Richtlinien sowie universitätsinterner Normen überprüft. Nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz (§ 18 Abs. 6) und den Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz sind Bachelor- und Masterstudiengänge zu akkreditieren. Dies kann durch eine externe Akkreditierungsagentur geschehen oder in einem internen Verfahren, sofern das entsprechende Qualitätssicherungssystem der Hochschule als Ganzes akkreditiert ist (Systemakkreditierung).

Im August 2009 reichte die Universität Potsdam offiziell ihren Antrag auf Zulassung zum Verfahren solch einer Systemakkreditierung bei der Agentur ACQUIN ein. Nach Abgabe einer Selbstdokumentation folgten in den Jahren 2010 und 2012 zwei Begehungen durch externe Gutachtergruppen, bei denen die Praxis und Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems der Universität Potsdam überprüft wurden. Dazwischen dokumentierte die Universität Potsdam in einer Merkmalsstichprobe (Einhaltung von Richtlinien bei der Studiengangsgestaltung) und einer Programmstichprobe (exemplarische Überprüfung anhand von vier Studienprogrammen) die Fähigkeit des hochschulinternen Qualitätsentwicklungssystems.

Im September 2012 erhielt die Universität Potsdam das Qualitätssiegel der Systemakkreditierung unter Auflagen. Die Erfüllung der Auflagen konnte im darauffolgenden Jahr nachgewiesen werden. Damit wurde das Qualitätsmanagementsystem der Universität Potsdam im Bereich Studium und Lehre erstmals bis zum 30. September 2018 akkreditiert.

Mit der Zulassung zum Verfahren der System-Reakkreditierung im Jahr 2017 wurde die Akkreditierungsfrist bis zum 30.09.2020 verlängert. Während der zweijährigen Laufzeit des Verfahrens wurde das Qualitätsmanagementsystem der Universität einer tiefgehenden Prüfung unterzogen.

Im September 2019 wurde die Universität Potsdam als erste staatliche deutsche Universität ohne Auflagen reakkreditiert und hat nun erneut nachgewiesen, „dass ihr Qualitätssicherungssystem im Bereich Studium und Lehre geeignet ist, die Qualifikationsziele zu erreichen, die Qualitätsstandards ihrer Studiengänge zu gewährleisten und dabei eine Qualitätskultur zu schaffen, die von einem breiten Qualitätsbewusstsein in der Hochschule getragen wird“ (ACQUIN-Leitfaden zur Systemakkreditierung). Damit ist die Universität Potsdam bis zum 30.09.2027  berechtigt, die Akkreditierung von Studienprogrammen intern durchzuführen und das Siegel des Akkreditierungsrats zu verleihen (weitergehende Informationen zum Verfahren der Internen Akkreditierung erhalten sie hier).

Urkunde über die Systemakkreditierung mit Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates

Gesetzliche Grundlagen und Richtlinien zur Akkreditierung von Studiengängen:

Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) vom 28. April 2014 zuletzt geändert am 23. September 2020 (hier insb. § 18 Abs. 6)

Verordnung zur Regelung der Studienakkreditierung (Studienakkreditierungsverordnung – StudAkkV) vom 28. Oktober 2019

Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG), Mai 2015

Grundordnung der Universität Potsdam (GrundO) vom 17. Dezember 2009 i.d.F. der Fünften Satzung zur Änderung der Grundordnung der Universität Potsdam (GrundO) vom 21. Februar 2018

Neufassung der allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die nicht lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Potsdam (BAMA-O) vom 22. Januar 2013 i.d.F. der Fünften Satzung zur Änderung der Neufassung der allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die nicht lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Potsdam (BAMA-O) - Lesefassung - vom 16. Dezember 2020

Siegel des Akkreditierungsrats über die Systemakkreditierung
Foto: Akkreditierungsrat

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

 

Christopher Banditt

Christopher Banditt

E-Mail: christopher.bandittuni-potsdamde
Tel.: 0331 977-113164