Fremdsprache für allgemeine akademische Zwecke
Grundkurse
Umfang: 12 SWS/18 LP
Bausteine:
- Grundkurs 1 (Anfängerkurs) (4 SWS/6 ECTS)
- Grundkurs 2 (4 SWS/6 ECTS)
- Grundkurs 3 (4 SWS/6 ECTS)
Ziele: sicheres Niveau B 1.1 des GER/EFR
Mündliche Kommunikationsbefähigung
Hörverstehen:
- Er/Sie versteht im Gespräch (Standardsprache und normales Sprechtempo) Äußerungen zu alltäglichen und studienbezogenen Themen;
- erkennt u. a. an der Intonation die jeweilige Sprecherintention, z.B. Aussage, Frage, Bitte, Zögern, Zweifel, Gewissheit, Zustimmung, Ablehnung;
- erfasst in einfachen, auch über Telefon und Lautsprecher präsentierten, Mitteilungen die sinnkonstituierenden Elemente, wie Gegenstand, Personen, Zeit, Ort;
- ist in der Lage, in Rundfunk- und Fernsehsendungen wichtige Informationen zu soziokulturellen Themen der Zielsprachenländer zu verstehen.
Sprechfertigkeit:
- Er/Sie ist in der Lage, in der Fremdsprache soziale Kontakte zu knüpfen und aufrechtzuerhalten, (jemanden ansprechen, sich vorstellen, sich über seine Person, Familie, Wohnort, Tätigkeit, Freizeit mit einfachen Mitteln äußern; danken und auf die entsprechenden Antworten des Gesprächspartners reagieren);
- kann sich an Gesprächen zu Themen aus dem Studienalltag beteiligen, den Gesprächsablauf sichern, ein Gespräch beenden;
- drückt - auch mit Hilfe vorgegebener Sprachmuster - Stimmungen und Gefühle aus, z.B. Gefallen, Missfallen, Freude, Bedauern;
- kann in einfachen Worten seine Studienpläne und beruflichen Absichten formulieren;
- hält nach vorgegebenem Muster einen einfachen, kurzen Vortrag zu einem vertrauten Thema;
- kann eine begrenzte Anzahl von einfachen Fragen dazu beantworten.
Schriftliche Kommunikationsbefähigung
Leseverstehen:
- Er/Sie versteht einfache Briefe und Mitteilungen zu vertrauten Themen;
- wählt grundlegende Informationen für die Planung eines Studienaufenthaltes im Land der Zielsprache aus, z.B. aus universitären Webseiten;
- findet in fremdsprachlichen Fahrplänen, Stadtplänen, Telefonbüchern, Gebrauchsanweisungen, Bedienungsanleitungen, Fernsehprogrammen die gesuchten Informationen und versteht sie;
- erfasst die Gesamtaussage von einfachen (Presse-) Texten zu vertrauten Themen.
Schreibfertigkeit:
- Er/Sie schreibt inhaltlich verständlich und sprachlich angemessen einfache Briefe aus dem persönlichen Erfahrungsbereich, z.B. über Studium, Familie, Freizeit;
- verfasst regelgerecht standardisierte Mitteilungen: Glückwunsch, Einladung, Antwort auf eine Einladung, Reservierung, Bestellung, Stornierung, Reklamation, Kurzmitteilung
Voraussetzungen: keine
Prüfungsmodalität: Abschlusstest in allen Bausteinen
Aufbaumodul
Umfang: 12 SWS/ 18 LP
Bausteine:
- Aufbaukurs 1 (4 SWS/6 ECTS)
- Aufbaukurs 2 (4 SWS/6 ECTS)
- Aufbaukurs 3 (4 SWS/6 ECTS)
Ziele: Abschluss B 2 des GeR/EFR
Mündliche Kommunikationsbefähigung
Hörverstehen:
- Er/Sie versteht den wesentlichen Inhalt von Unterhaltungen und Diskussionen in der Standardsprache sowie Rundfunk- und Fernsehsendungen zu vertrauten politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Themen;
- versteht für ein Fachstudium in der Fremdsprache an der Heimatuniversität und für einen Studienaufenthalt im Ausland wichtige Mitteilungen;
- kann einem Beratungsgespräch über seine Studienpläne folgen;
- erfasst die zentralen Aussagen von kürzeren populärwissenschaftlichen Vorträgen zu studienrelevanten Themen mit einem geringen Anteil von Fachterminologie; notiert die wichtigsten Punkte.
Sprechfertigkeit:
- Er/Sie ist imstande, ein Gespräch zu einem vertrauten politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Thema einzuleiten;
- legt in einer Diskussion über ein vertrautes Thema seinen Standpunkt überzeugend dar, rechtfertigt ihn; nimmt Stellung zu Beiträgen anderer Diskussionsteilnehmer; stimmt Einwänden zu bzw. lehnt sie in angemessener Form ab; schlägt zustimmungsfähige Formulierungen vor;
- ist in der Lage, Gespräche im Rahmen von Bewerbungen für einen Studien- oder Praktikumsplatz im Ausland oder für ein Stipendium zu führen;
- hält einen Vortrag über sein Herkunftsland; kann auf Fragen dazu antworten
Schriftliche Kommunikationsbefähigung
Leseverstehen:
- Er/Sie versteht persönliche und studienbezogene Korrespondenz;
- wertet fremdsprachliche Broschüren und Webseiten zum Studium aus;
- wertet Presseartikel, Annoncen, Werbetexte, Leserbriefe, Statistiken, Diagramme, Umfragen zu bekannten Themen und kürzere, fachbezogene Texte unter vorgegebenen Fragestellungen aus;
- erkennt in einem klar aufgebauten argumentativen Text aus einem bekannten Sachgebiet das Hauptthema und die Gedankenführung, findet und versteht die Schlussfolgerungen; erkennt den Standpunkt des Autors.
Schreibfertigkeit:
- Er/Sie verfasst Briefe/Faxe/E-Mails über Themen von persönlichem Interesse;
- verfasst die für eine Bewerbung um ein Stipendium oder einen Praktikumsplatz notwendigen schriftlichen Unterlagen, z.B. Lebenslauf;
- bewältigt den Schriftverkehr mit einer ausländischen Hochschule zur Aufnahme eines Studiums: füllt Formulare und Fragebögen aus;
- fasst einfache Texte zu politischen, sozialen und wirtschaftlichen Themen unter einer vorgegebenen Fragestellung zusammen;
- schreibt ein kontrastiv angelegtes Kurzreferat über ein landeskundliches Thema.
Voraussetzungen: B 1.1 des GeR/EFR oder mindestens 40 Punkte im Einstufungstest
Prüfungsmodalität: schriftlicher Abschlusstest, mündliche Präsentation.
Kurse zu einzelnen Fertigkeiten
Umfang: 8 SWS/ 12 LP
Bausteine: eine Kombination aus folgenden Kursen
- mündliche Kommunikation (4 SWS/6 LP/6 ECTS)
- Grammatik I (2 SWS/3 LP/3 ECTS)
- Grammatik II (2 SWS/3 LP/3 ECTS)
- Korrektive Phonetik (2 SWS/3 LP/3 ECTS)
- Sprachlernberatung (2 SWS/3 LP/3 ECTS - keine Note)
Ziele: C 1 des GeR/EFR
Mündliche Kommunikationsbefähigung
Hörverstehen:
- Er/Sie versteht in einer auch kontroversen Diskussion über akademische Themen Standpunkte und Argumente;
- versteht längere, auch durch Medien vermittelte monologische und dialogische Texte in der Fremdsprache (Vorträge, Präsentationen, Interviews) auch mit stark wissenschaftlichem Vokabular;
- versteht Rundfunk- und Fernsehsendungen
Sprechfertigkeit:
- Er/Sie kann am akademischen Diskurs in der Fremdsprache teilnehmen und diesen moderieren: verwendet geläufige Argumentationsschemata und geht angemessen auf Fragen, Äußerungen oder Einwände anderer ein und kann dabei die kulturelle Bedingtheit sprachlicher Äußerungen angemessen berücksichtigen;
- präsentiert, analysiert und kommentiert komplexe graphische Darstellungen zu unterschiedlichen Themenbereichen;
- hält kürzere Vorträge mit sachgemäßem und klarem Aufbau;
- ist in Prüfungssituationen zu sprachlich und inhaltlich angemessenen Beiträgen fähig.
Schriftliche Kommunikationsbefähigung
Leseverstehen:
- Er/Sie findet in umfangreichen Texten schnell wichtige Informationen;
- liest kursorisch und detailliert längere Texte und versteht die Gesamtaussage sowie die Argumentationsstruktur.
Schreibfertigkeit:
- Er/Sie verfasst klar strukturierte und sprachlich weitgehend normgerechte Texte zu politischen und soziokulturellen Themen;
- verfasst kürzere Abhandlungen zu einem Thema aus seinem Fachgebiet, formuliert Argumente für oder gegen einen bestimmten Standpunkt, erläutert Vor- und Nachteile verschiedener Optionen; begründet seine Schlussfolgerungen;
- verfasst für ein erfolgreiches Hochschulstudium notwendige Texte: fertigt Notizen und Zusammenfassungen zu gelesenen oder gehörten Texten an, fertigt Exzerpte an;
- verfasst zu einem vertrauten Thema eine Synthese aus verschiedenen Quellen und nimmt dazu Stellung;
- verfasst Protokolle, Projekt- und Praktikumsberichte
Voraussetzungen: DSH bzw. über 60 Punkte im Einstufungstest
Prüfungsmodalität: Präsentation, Essay, mündlicher oder schriftlicher Abschlusstest, Lernreflektion.