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Fremdsprache für allgemeine akademische Zwecke


Grundkurse

Umfang: 12 SWS/18 LP
Bausteine:

  • Grundkurs 1 (Anfängerkurs) (4 SWS/6 ECTS)
  • Grundkurs 2   (4 SWS/6 ECTS)
  • Grundkurs 3   (4 SWS/6 ECTS)

Ziele: sicheres Niveau B 1.1 des GER/EFR

Mündliche Kommunikationsbefähigung

Hörverstehen:

  • Er/Sie versteht im Gespräch (Standardsprache und normales Sprechtempo) Äußerungen zu alltäglichen und studienbezogenen Themen;
  •  erkennt u. a. an der Intonation die jeweilige Sprecherintention, z.B. Aussage, Frage, Bitte, Zögern, Zweifel, Gewissheit, Zustimmung, Ablehnung;
  • erfasst in einfachen, auch über Telefon und Lautsprecher präsentierten, Mitteilungen die sinnkonstituierenden Elemente, wie Gegenstand, Personen, Zeit, Ort;
  • ist in der Lage, in Rundfunk- und Fernsehsendungen wichtige Informationen zu soziokulturellen Themen der Zielsprachenländer zu verstehen.

Sprechfertigkeit:

  • Er/Sie ist in der Lage, in der Fremdsprache soziale Kontakte zu knüpfen und aufrechtzuerhalten, (jemanden ansprechen, sich vorstellen, sich über seine Person, Familie, Wohnort, Tätigkeit, Freizeit mit einfachen Mitteln äußern; danken und auf die entsprechenden Antworten des Gesprächspartners reagieren);
  • kann sich an Gesprächen zu Themen aus dem Studienalltag beteiligen, den Gesprächsablauf sichern, ein Gespräch beenden;
  • drückt - auch mit Hilfe vorgegebener Sprachmuster - Stimmungen und Gefühle aus, z.B. Gefallen, Missfallen, Freude, Bedauern;
  • kann in einfachen Worten seine Studienpläne und beruflichen Absichten formulieren;
  • hält nach vorgegebenem Muster einen einfachen, kurzen Vortrag zu einem vertrauten Thema;
  • kann eine begrenzte Anzahl von einfachen Fragen dazu beantworten.

Schriftliche Kommunikationsbefähigung

Leseverstehen:

  • Er/Sie versteht einfache Briefe und Mitteilungen zu vertrauten Themen;
  • wählt grundlegende Informationen für die Planung eines Studienaufenthaltes im Land der Zielsprache aus, z.B. aus universitären Webseiten;
  • findet in fremdsprachlichen Fahrplänen, Stadtplänen, Telefonbüchern, Gebrauchsanweisungen, Bedienungsanleitungen, Fernsehprogrammen die gesuchten Informationen und versteht sie;
  • erfasst die Gesamtaussage von einfachen (Presse-) Texten zu vertrauten Themen.

Schreibfertigkeit:

  • Er/Sie schreibt inhaltlich verständlich und sprachlich angemessen einfache Briefe aus dem persönlichen Erfahrungsbereich, z.B. über Studium, Familie, Freizeit;
  • verfasst regelgerecht standardisierte Mitteilungen: Glückwunsch, Einladung, Antwort auf eine Einladung, Reservierung, Bestellung, Stornierung, Reklamation, Kurzmitteilung


Voraussetzungen: keine

Prüfungsmodalität: Abschlusstest in allen Bausteinen

 

Aufbaumodul

Umfang: 12 SWS/ 18 LP

Bausteine:

  • Aufbaukurs 1  (4 SWS/6 ECTS)
  • Aufbaukurs 2   (4 SWS/6 ECTS)
  • Aufbaukurs 3   (4 SWS/6 ECTS)

Ziele: Abschluss B 2 des GeR/EFR

Mündliche Kommunikationsbefähigung

Hörverstehen:

  • Er/Sie versteht den wesentlichen Inhalt von Unterhaltungen und Diskussionen in der Standardsprache sowie Rundfunk- und Fernsehsendungen zu vertrauten politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Themen;
  • versteht für ein Fachstudium in der Fremdsprache an der Heimatuniversität und für einen Studienaufenthalt im Ausland wichtige Mitteilungen;
  • kann einem Beratungsgespräch über seine Studienpläne folgen;
  • erfasst die zentralen Aussagen von kürzeren populärwissenschaftlichen Vorträgen zu studienrelevanten Themen mit einem geringen Anteil von Fachterminologie; notiert die wichtigsten Punkte.

Sprechfertigkeit:

  • Er/Sie ist imstande, ein Gespräch zu einem vertrauten politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Thema einzuleiten;
  • legt in einer Diskussion über ein vertrautes Thema seinen Standpunkt überzeugend dar, rechtfertigt ihn; nimmt Stellung zu Beiträgen anderer Diskussionsteilnehmer; stimmt Einwänden zu bzw. lehnt sie in angemessener Form ab; schlägt zustimmungsfähige Formulierungen vor;
  • ist in der Lage, Gespräche im Rahmen von Bewerbungen für einen Studien- oder Praktikumsplatz im Ausland oder für ein Stipendium zu führen;
  •  hält einen Vortrag über sein Herkunftsland; kann auf Fragen dazu antworten

Schriftliche Kommunikationsbefähigung

Leseverstehen:   

  • Er/Sie versteht persönliche und studienbezogene Korrespondenz;   
  • wertet fremdsprachliche Broschüren und Webseiten zum Studium aus;   
  • wertet Presseartikel, Annoncen, Werbetexte, Leserbriefe, Statistiken, Diagramme, Umfragen zu bekannten Themen und kürzere, fachbezogene Texte unter vorgegebenen Fragestellungen aus;   
  • erkennt in einem klar aufgebauten argumentativen Text aus einem bekannten Sachgebiet das Hauptthema und die Gedankenführung, findet und versteht die Schlussfolgerungen; erkennt den Standpunkt des Autors.

Schreibfertigkeit:

  •   Er/Sie verfasst Briefe/Faxe/E-Mails über Themen von persönlichem Interesse;   
  •   verfasst die für eine Bewerbung um ein Stipendium oder einen Praktikumsplatz notwendigen schriftlichen Unterlagen, z.B. Lebenslauf;   
  •   bewältigt den Schriftverkehr mit einer ausländischen Hochschule zur Aufnahme eines Studiums: füllt Formulare und Fragebögen aus;
  •   fasst einfache Texte zu politischen, sozialen und wirtschaftlichen Themen unter einer vorgegebenen Fragestellung zusammen;
  •   schreibt ein kontrastiv angelegtes Kurzreferat über ein landeskundliches Thema.


Voraussetzungen:
B 1.1 des GeR/EFR oder mindestens 40 Punkte im Einstufungstest

Prüfungsmodalität: schriftlicher Abschlusstest, mündliche Präsentation.

 

Kurse zu einzelnen Fertigkeiten

Umfang: 8 SWS/ 12 LP

Bausteine: eine Kombination aus folgenden Kursen

  • mündliche Kommunikation  (4 SWS/6 LP/6 ECTS)
  • Grammatik I (2 SWS/3 LP/3 ECTS)
  • Grammatik II (2 SWS/3 LP/3 ECTS)
  • Korrektive Phonetik  (2 SWS/3 LP/3 ECTS)
  • Sprachlernberatung  (2 SWS/3 LP/3 ECTS - keine Note)

Ziele: C 1 des GeR/EFR

Mündliche Kommunikationsbefähigung

Hörverstehen:

  • Er/Sie versteht in einer auch kontroversen Diskussion über akademische Themen Standpunkte und Argumente;
  • versteht längere, auch durch Medien vermittelte monologische und dialogische Texte in der Fremdsprache (Vorträge, Präsentationen, Interviews) auch mit stark wissenschaftlichem Vokabular;
  •  versteht Rundfunk- und Fernsehsendungen

Sprechfertigkeit:

  • Er/Sie kann am akademischen Diskurs in der Fremdsprache teilnehmen und diesen moderieren: verwendet geläufige Argumentationsschemata und geht angemessen auf Fragen, Äußerungen oder Einwände anderer ein und kann dabei die kulturelle Bedingtheit sprachlicher Äußerungen angemessen berücksichtigen;
  • präsentiert, analysiert und kommentiert komplexe graphische Darstellungen zu unterschiedlichen Themenbereichen;
  • hält kürzere Vorträge mit sachgemäßem und klarem Aufbau;
  • ist in Prüfungssituationen zu sprachlich und inhaltlich angemessenen Beiträgen fähig.

Schriftliche Kommunikationsbefähigung

Leseverstehen: 

  • Er/Sie findet in umfangreichen Texten schnell wichtige Informationen;
  • liest kursorisch und detailliert längere Texte und versteht die Gesamtaussage sowie die Argumentationsstruktur.

Schreibfertigkeit:

  • Er/Sie verfasst klar strukturierte und sprachlich weitgehend normgerechte Texte zu politischen und soziokulturellen Themen;
  • verfasst kürzere Abhandlungen zu einem Thema aus seinem Fachgebiet, formuliert Argumente für oder gegen einen bestimmten Standpunkt, erläutert Vor- und Nachteile verschiedener Optionen; begründet seine Schlussfolgerungen;
  • verfasst für ein erfolgreiches Hochschulstudium notwendige Texte: fertigt Notizen und Zusammenfassungen zu gelesenen oder gehörten Texten an, fertigt Exzerpte an;
  • verfasst zu einem vertrauten Thema eine Synthese aus verschiedenen Quellen und nimmt dazu Stellung;
  • verfasst Protokolle, Projekt- und Praktikumsberichte

Voraussetzungen: DSH bzw. über 60 Punkte im Einstufungstest

Prüfungsmodalität: Präsentation, Essay, mündlicher oder schriftlicher Abschlusstest, Lernreflektion.