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Zugangsvoraussetzungen

Bei Interessentinnen und Interessenten ohne Abschluss „Bachelor of Education“ der Universität Potsdam, also insbes. bei allen externen Interessentinnen und Interessenten, muss festgestellt werden, ob sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 4 Lehramtsstudienverordnung (LSV) vom 6. Juni 2013 (GVBl. II/13, [Nr. 45], geändert durch Verordnung vom 16. Februar 2017 (GVBl. II/17, [Nr. 10]), in Verbindung mit der Ordnung über den Zugang zu den lehramtsbezogenen Masterstudiengängen für das Lehramt für die Primarstufe, das Lehramt für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer) und das Lehramt für Förderpädagogik an der Universität Potsdam (Lehramts-Zugangsordnung Master – LAZugOM, Lesefassung) vom 27. Januar 2016, zuletzt geändert durch Satzung vom 15. Februar 2023.

Dabei muss mit den nachfolgenden Formularen und Anträgen geprüft werden, ob

  • Sie über einen Bachelorabschluss verfügen, der zum Zugang zum lehramtsbezogenen Masterstudium für eines der neuen Lehrämter berechtigt (§ 3 LAZugOM),
  • die von Ihnen im Bachelorstudium studierten Fächer (und beim Lehramt für Förderpädagogik auch die Förderschwerpunkte) denen des Bachelorstudiums der Universität Potsdam entsprechen bzw. gleichwertig sind (§§ 4 bzw. 4a LAZugOM), und
  • Sie an Maßnahmen der Hochschule zur Feststellung der individuellen Voraussetzungen für die Tätigkeit als Lehrkraft teilgenommen haben (§ 4 S. 2 Nr. 1 LSV, § 5 LAZugOM).

Nähere Informationen zu den Anforderungen an den jeweiligen Bachelorabschluss finden Sie hier.
Zudem müssen Sie für die Immatrikulation ein phoniatrisches Gutachten vorlegen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Beachten Sie bitte auch die allgemeinen Hinweise zum Immatrikulationsverfahren für die lehramtsbezogenen Masterstudiengänge. Sie gehören dort zur Nr. 2.3.