Bei Interessentinnen und Interessenten ohne Bachelor of Education-Abschluss der Universität Potsdam für eines der neuen Lehrämter, also insbes. bei allen externen Interessentinnen und Interessenten, muss festgestellt werden, ob sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 4 Lehramtsstudienverordnung (LSV) vom 6. Juni 2013 (GVBl.II/13, [Nr. 45], geändert durch Verordnung vom 16. Februar 2017 (GVBl.II/17, [Nr. 10]), in Verbindung mit der Ordnung über den Zugang zu den lehramtsbezogenen Masterstudiengängen für das Lehramt für die Primarstufe und das Lehramt für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer) an der Universität Potsdam (Lehramts-Zugangsordnung Master – LAZugOM) vom 27. Januar 2016, AmBek UP Nr. 3/2016, S. 73 , geändert durch Satzung vom 12. Juli 2017, AmBek UP Nr. 19/2017.
Dabei muss mit den nachfolgenden Formularen und Anträgen geprüft werden, ob
Nähere Informationen zu den Anforderungen an den jeweiligen Bachelorabschluss finden Sie hier.
Bitte reichen Sie die entsprechenden Formulare bis zum 15. Februar (für das Sommersemester) bzw. 15. August (für das Wintersemester) im ZeLB ein.
Zudem müssen Sie für die Immatrikulation ein phoniatrisches Gutachten vorlegen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
"Beachten Sie bitte auch die allgemeinen Hinweise zum Immatrikulationsverfahren für die lehramtsbezogenen Masterstudiengänge."