Alle Studierenden des Lehramts für Förderpädagogik absolvieren nach dem Orientierungspraktikum und vorzugsweise nach dem Besuch entsprechender Lehrveranstaltungen in den Förderschwerpunkten „Emotionale und soziale Entwicklung“ bzw. „Lernen“ gegen Ende ihres Bachelorstudiums ein Praktikum in pädagogisch-psychologischen Handlungsfeldern. Diesem Praktikum ist ein Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsseminar zugeordnet, welches im selben Semester absolviert werden muss (empfohlenes Fachsemester: 6. Semester). Das PppH gehört beim Lehramt für Förderpädagogik zum Wahlbereich I, in dem entweder der Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ oder der Förderschwerpunkt „Lernen“ gewählt werden muss. Es ist daher im Modul "Präventions- und Interventionskonzepte bei Beeinträchtigungen der emotional-sozialen Entwicklung" INK-BA-202 (Förderschwerpunkt I: Emotionale und soziale Entwicklung) bzw. im Modul„Fallarbeit und Förderplanung im Förderschwerpunkt Lernen“ INK-BA-304 (Förderschwerpunkt I: Lernen) enthalten und soll die Studierenden jeweils zur Selbstwahrnehmung und Selbstreflexion bei der Gestaltung pädagogischer Prozesse sowie der Entwicklung einer erziehungswissenschaftlichen Fragestellung in einem konkreten pädagogisch-psychologischen Handlungsfeld befähigen. Dazu können Einrichtungen der öffentlichen und freien Jugendhilfe, des vorschulischen und außerschulischen Bildungsbereichs sowie erziehungswissenschaftliche Forschungsprojekte mit Praxisanteilen genutzt werden. Die Leistungserfassung erfolgt durch einen benoteten Praktikumsbericht und beim Modul INK-BA-202 zusätzlich durch eine mündliche Präsentation im Rahmen des Auswertungsseminars.