Studierende, die sich für einen ERASMUS-Austauschplatz für das akademische Jahr 2022/23 interessieren erhalten hier erste Informationen.
Möchten Sie im Bachelor-oder Masterstudium einige Monate im europäischen Ausland studieren? Dann sollten Sie sich für ein Erasmus+ bewerben, einem Hochschulprogramm der EU, das seit 1987 grenzüberschreitende Mobilitäten von Studierenden, Hochschuldozenten und Hochschulpartnerschaften in Europa fördert. Am Programm nehmen die 28 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei teil. Mit der Schweiz besteht ein gesondertes Programm (European Swiss Mobility).
An Erasmus+ können alle vollimmatrikulierten Studierenden der Universität Potsdam teilnehmen, die zu Beginn des Auslandsstudiums mindestens ein Studienjahr abgeschlossen haben und über gute Kenntnisse der Gasthochschule verfügen.
Erasmus+ bietet zahlreiche Vorteile:
Campus Griebnitzsee
August-Bebel-Str. 89
14482 Potsdam
Haus 1, Raum 1.28
Sprechzeiten
bis auf Weiteres:
telefonische Sprechstunde mittwochs 10:00-12:00 Uhr
Das Bewerbungsverfahren ist unkompliziert und findet einmal im Jahr zu Beginn des Wintersemesters statt. Weiterführende Informationen zum Bewerbungsverfahren und zu spezifischen Themenbereichen (z.B. Finanzierung) finden Sie auch auf den Internetseiten des International Office. Dieses bietet auch eine Erasmus-Beratung an.
Bei der Auswahl eines geeigneten Studienortes hilft das weit verzweigte Erasmus-Netzwerk der Fakultät. Partnerhochschulen befinden sich u.a. in Kopenhagen, Oslo, Bergen, Madrid, Tartu, Paris, Lille, Bologna, Ankara, Barcelona oder Athen.
Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig:
Das Merkblatt Ihr Erasmus+ Studium Schritt für Schritt inkl. Checkliste können Sie hier herunterladen.
Schritt 1: Passende Erasmus+ Partneruniversität auswählen
Schritt 2: Erasmus+ Koordinator*in aufsuchen und Bewerbungsunterlagen einreichen
Schritt 3: Auswahl, Abgabe der Annahmeerklärung, Bestätigung des Platzes
Schritt 4: Learning Agreement abschließen
Schritt 5: Ankunft an der Gasthochschule, Auslandsstudium und Abschluss des Studiums
Schritt 6: Abschluss des Auslandsstudiums und Anerkennung der erbrachten Leistungen
Bitte bewerben Sie sich frühzeitig für einen Studienplatz, um bestimmte Fristen einzuhalten. Die gesamte Organisation eines Auslandsaufenthaltes benötigt eine Vorlaufzeit von einem Jahr. Dies gilt für Erasmus+ als auch für andere Austauschprogramme (z.B. Hochschulpartnerschaften).
Wir empfehlen im Bachelorstudium einen Auslandsaufenthalt von einem Semester bzw. 30 ECTS zu absolvieren. Hierfür eignet sich das 5. Semester, da Sie gegen Ende Ihres BA-Studiums über fundierte Grundlagenkenntnisse und zentrale Methoden des Fachs verfügen, die Pflichtmodule in aller Regel abgeschlossen haben und vorab die Möglichkeit hatten, erforderliche Sprachnachweise zu erwerben.
Das Bewerbungsverfahren findet einmal jährlich zu Beginn des Wintersemesters für das darauf folgende akademische Jahr statt (sowohl nachfolgendes Sommer- als auch Wintersemester). Der Bewerbungszeitraum beginnt an der WiSo-Fakultät jährlich am 1. Dezember und endet am 31. Januar.
Informieren Sie sich an welcher Partnerhochschule Sie aufgrund Ihrer Fachrichtung studieren können, und ob das Lehrangebot Ihren Erfordernissen entspricht. Da auch immer eine Zustimmung der Partneruniversität erforderlich ist, empfehlen wir eine Bewerbung bei einer Universität, die die gewünschte Fachrichtung und das Studienlevel (BA/MA) anbietet. Sonst kann es passieren, dass die Gasthochschule Ihr Learning Agreement nicht akzeptiert.
Wann soll ich mich bewerben?
Wie soll ich mich auf den Aufenthalt vorbereiten?
Wie kann ich den Auslandsaufenthalt finanzieren?
Welche Erfahrungen haben Andere schon gesammelt?
Sie können sich (und sollten sich auch!) für drei Hochschulen bewerben. Voraussetzung ist aber die Bereitschaft, im Falle einer Nominierung jede der genannten Universitäten zu akzeptieren.
Sollten Sie unter den Partneruniversitäten unserer Fakultät keine passende Hochschule finden, können Sie es auch über andere Fakultäten oder das International Office versuchen, müssen aber bei Annahme eines Platzes alle übrigen Bewerbungen stornieren.
Nachdem Sie die für Sie passende Hochschule(n) im europäischen Ausland gefunden haben, suchen Sie den zuständigen Erasmus+ Koordinator*in auf und reichen Ihre Bewerbungsunterlagen ein. Sie unterstützen Sie bei der Vorbereitung (Annahmeerklärung, Learning Agreement), führen Nominierungsgespräche und geben Tipps und Hinweise.
Da die Anzahl der Bewerbungen die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze oftmals übersteigt, ist eine Auswahl erforderlich. Dabei wird mit Zustimmung der Prüfungsausschüsse bzw. der beteiligten Fächer folgendes Gesamtpaket von Vergabekriterien angewendet (nach absteigender Relevanz geordnet):
Ende März findet die Restplatzbörde statt. Das International Office informiert dann per Rundmail über noch freie Plätze.Bei dieser Börse können Studierende noch kurzfristig einen Studienplatz im Ausland erhalten.
Zu- bzw. Absagen werden zwischen Februar und März per Email zugestellt.
Im selben Zeitraum erfolgt die Nominierung an den Gasthochschulen. Sofern Sie eine Zusage erhalten haben, müssen Sie bis spätestens Ende April beim International Office die ausgefüllte und vom Erasmus+-Koordinator unterzeichnete Annahmeerklärung einreichen.
Viele Gasthochschulen nehmen bereits kurz nach der Nominierung Kontakt zu den Gaststudierenden auf und informieren sie über das weitere Prozedere. Andere Hochschulen indes erwarten, dass die Studierenden eigeninitiativ werden und von sich aus die erforderlichen Bewerbungsformulare fristgemäß einreichen. Daher empfehlen wir Ihnen, sich zeitnah mit den Anmeldungsformalitäten der Gasthochschule zu befassen und die Bedingungen auf den Internetseiten zu recherchieren (Stichwort: "Erasmus-Incoming").
Damit die von Ihnen im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen ohne Probleme und mit einem möglichst geringen bürokratischen Aufwand anerkannt werden, müssen Sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt ein so genanntes Learning Agreement (LA - Before mobility) abschließen. Dabei ist für den Abschluss des Learning Agreements maßgeblich, dass die anvisierten Lernergebnisse und Kompetenzen weitgehend übereinstimmen (BAMA-O § 16 Abs. 8).
Hinweise zum Abschluss des Learning Argreements für Studierende der Wirtschaftswissenschaften
Laut Rahmenordnung der Universität Potsdam sind Leistungen, die an einer Hochschule im Ausland erbracht wurden, anzuerkennen, sofern sie sich nicht wesentlich hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen im Vergleich zum entsprechenden Studiengang der Universität Potsdam unterscheiden (BAMA-O § 16 Abs. 7). Wählen Sie für die Anerkennung somit Module oder Lehrveranstaltungen, in denen die anvisierten Lernergebnisse und Kompetenzen weitgehend mit denen der UP übereinstimmen. Oftmals eignen sich (Wahlpflicht-)Module aus dem Vertiefungsstudium besser als die zu absolvierenden Pflichtmodule.
Bei einem Auslandsaufenthalt von einem Semester sollten Sie etwa 30 ECTS-Punkte erwerben. ECTS-Punkte erleichtern die Anerkennung von Leistungen, ermöglichen die Vergleichbarkeit und schaffen Transparenz. An vielen Hochschulen ist die Vergabe von ECTS-Punkten üblich.
Bitte vermerken Sie Ihren Studiengang auf dem Learning Agreement (ggf. auch handschriftlich).
Bitte beachten Sie die besonderen Anforderungen der Gasthochschulen bzgl. der Fremdsprachenkenntnisse. Setzen Sie sich ggf. nochmals gesondert mit der Gasthochschule vorab in Verbindung.
Vor Beginn des Auslandsstudiums führen Sie einen online-Sprachtest durch. Ziel ist es, dass die Studierenden selbst prüfen können, wie sich ihre Sprachkenntnisse durch das Auslandsstudium verbessert haben, denn der Test wird nach Ende des Austauschstudiums nochmals wiederholt.
Prüfungswesen Sozialwissenschaften
Prüfungswesen Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsausschuss WAT
Sollten sich Änderungen an Ihrem Studienplan (Learning Agreement) ergeben, halten Sie diese im Learning Agreement DURING the Mobility fest. Das International Office benötigt eine Kopie.
Sollten sich Änderungen bezüglich Ihres Aufenthaltes ergeben, Probleme auftreten, sie einer längeren ernsten Erkrankungen erleiden oder Ihren Aufenthalt verlängern wollen bitten wir Sie, Kontakt zum International Office der Universität Potsdam aufzunehmen.
Nach Abschluss des Studiums an der Gasthochschule müssen Sie die Erasmus+-Berichtsunterlagen beim International Office einreichen (persönlich oder auf dem Postweg).
Beachten Sie auch die einzuhaltenden Abgabefristen!
Hinweis: Fertigen Sie von allen Unterlagen (insb. vom Learning Agreement, Transcript of Records und dem Certificate of Erasmus Stay) Kopien an!
Weitere Hinweise zur Anerkennung und zum Verfahren finden Sie hier.