Voraussetzung ist für eine Promotion an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät sind ein Prädikatsexamen in einem Hauptfach der Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule und zwei Betreuer, wobei die Erstbetreuung von einem promotionsberechtigten Mitglied der Fakultät übernommen werden muss.
Für Promotionsvorhaben, die ab dem 25.06.2014 begonnen wurden, gilt die neue Promotionsordnung. Für vor dem In-Kraft-Treten dieser Promotionsordnung begonnene Promotionsvorhaben gilt die Promotionsordnung vom 27. August 2002 (AmBek Nr. 2/2003) geändert durch die Satzungen vom 29. Februar 2012 und 20. Juni 2012 weiter.
Für den Antrag auf Zulassung zur Promotion an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam benötigen Sie in der Regel:
Falls Sie sich auch zum Promotionsstudium an der Universität Potsdam einschreiben wollen, informieren Sie sich bitte auf den
Internetseiten des Dezernats für Studienangelegenheiten
über die hierfür einzureichenden Unterlagen.
In jedem Fall sind alle Unterlagen beim Beauftragten für Promotion im Dekanat der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät einzureichen!
Nach Vorliegen der kompletten Unterlagen prüft das Dekanat Ihren Antrag. Bei einer positiven Entscheidung werden die Unterlagen ggf. anschließend an das Studierendensekretariat bzw. an das International Office übergeben, wo die Immatrikulation vorgenommen wird.