Die Habilitation ist die höchstrangige Hochschulprüfung, mit der im Rahmen eines akademischen Prüfungsverfahrens die Lehrbefähigung (facultas docendi) in einem wissenschaftlichen Fach festgestellt wird. Die Anerkennung der Lehrbefähigung (facultas legendi) bildet die Voraussetzung für die zusätzliche Erteilung der Lehrerlaubnis oder Lehrbefugnis (venia legendi), die im Unterschied zur Lehrbefähigung an die Einhaltung regelmäßiger Lehrverpflichtungen gebunden ist. Mit der Habilitation soll geprüft werden, ob der Wissenschaftler sein Fach in voller Breite in Forschung und Lehre vertreten kann. Die Habilitation ist ein weder notwendiger noch hinreichender, aber oft wichtiger Schritt, um auf eine Professur berufen zu werden.
Alle nötigen Informationen zur Habilitation an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät erhalten Sie auf dieser Seite.
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Sprechzeiten
Hinweis:
Bis auf Weiteres werden keine persönlichen Sprechzeiten angeboten! Telefonische Beratungen finden statt. Anfragen können per E-Mail gestellt werden.
vom 27. Juli 1995 AmBek Nr. 3/96, S. 46.
vom 16. April 1998; AmBek Nr. 7/98, S. 124.
vom 08. Oktober 1998; AmBek Nr. 3/99, S. 34.
vom 26. Mai 2004; AmBek Nr. 9/04, S. 96.
Reichen Sie bitte folgende Unterlagen komplett im Dekanat der Fakultät ein:
Einen Antrag auf Zulassung zur Habilitation in schriftlicher Form an den Dekan der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät. Er muss das angestrebte Fachgebiet für die Lehrbefähigung ausweisen sowie folgende weitere Unterlagen:
Sie sollten weitere wissenschaftliche Veröffentlichungen, die nicht zu der schriftlichen Habilitationsleistung gehören, beilegen. Diese dienen nur der Veranschaulichung der wissenschaftlichen Arbeit des Bewerbers, werden aber nicht Gegenstand der Begutachtung.
Der Dekan bestätigt den Eingang von Antrag und Unterlagen und führt eine formale Prüfung durch.