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Prof. Dr. Sabine Kuhlmann

Drittmittelgeber: Hans-Böckler-Stiftung

Bewilligtes Projektvolumen: 140.270,00 €

Laufzeit: 01.11.2021 - 30.09.2023


Hintergrund zum Forschungsprojekt:

Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung gehört zu den vordringlichsten Prioritäten der Politik. Denn E-Government gilt als zentrale Stellschraube zur Beschleunigung der Verwaltungsverfahren und zur Erzielung größerer Bürgerfreundlichkeit. Wichtige Reformen wie das Onlinezugangsgesetz (2017) und das Registermodernisierungsgesetz (2021) sowie die E-Government-Gesetze der Länder sollen die Digitalisierung daher auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene vorantreiben.

Die zentrale Forschungsfrage des Projekts:

Wie verändern sich innerhalb der öffentlichen Verwaltungen infolge der Digitalisierung und Automatisierung von Verwaltungsprozessen die Arbeitsbedingungen und -abläufe, Organisationsstrukturen, Tätigkeitsprofile, Mitbestimmungsmöglichkeiten und Interaktionen mit den Bürgern?

Die zentrale Forschungsfrage des Projekts untersucht:

Es werden leistungsbezogene, organisationale, personelle und partizipationsbezogene Veränderungen erforscht. Hierzu werden Verwaltungsbereiche in den Blick genommen, die schon fortgeschrittener auf dem Weg der Umsetzung sind: die kommunale Bauverwaltung, die Kfz-Dienstleistungen, die Steuerverwaltung mit Fokus auf der elektronischen Steuererklärung und Elternleistungen rund um die Geburt eines Kindes.

Was ist das Forschungsziel vom Projekt:

Methodisch stützt sich das Projekt auf (1) Sekundäranalysen zur Verwaltungsdigitalisierung; (2) 12 Fallstudien in ausgewählten Kommunen, die nähere Einblicke in die konkreten Wirkungszusammenhänge der Digitalisierung „vor Ort“ ermöglichen sollen; (3) eine standardisierte Verwaltungsbefragung zu den Auswirkungen der Digitalisierung in den Untersuchungsbereichen in allen deutschen Kommunen über 15.000 Einwohner, deren Adressaten jeweils die Behördenleitungen und die Personalräte sind, um einen breiteren Überblick über die Digitalisierungswirkungen zu erhalten sowie die Fallstudienbefunde einordnen und auf ihre Generalisierbarkeit hin prüfen zu können.