Die Leitung der Fakultät obliegt dem Dekan. Seine Aufgaben sind im Brandenburgischen Hochschulgesetz (BbgHg) festgelegt (Auszug aus §73, Abs. 2):
"Die Dekanin oder der Dekan leitet den Fachbereich und vertritt ihn innerhalb der Hochschule. Sie oder er ist für alle Aufgaben des Fachbereichs zuständig, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt."
Die Vertretung des Dekans übernimmt der Prodekan, für Angelegenheiten im Bereich Lehre und Studium sind auch der Studiendekan und sein Stellvertreter zuständig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Dekanat unterstützen die Fakultätsleitung in Ihren Aufgaben.
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
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