Alle SARS-CoV-2-Virusvariantengebiete finden Sie hier: Aktuelle Virusvariantengebiete
- Sie müssen sich vor der Einreise über das Einreiseportal anmelden. Speichern Sie die Anmeldebestätigung unbedingt ab oder drucken Sie sie aus. Die Transportunternehmen und/ oder deutschen Behörden können Sie danach fragen. Ihre Reise- und Kontaktdaten werden an die für Ihren Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsbehörde weitergeleitet, die sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen kann.
- Ein Test vor der Einreise ist für alle Personen ab 12 Jahren verpflichtend - unabhängig davon, ob sie bereits vollständig geimpft oder genesen sind. PCR-Tests dürfen bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein. Das Testergebnis muss auf Deutsch, Englisch oder Französisch vorliegen. Informationen zu den anerkannten Testverfahren erhalten Sie hier: RKI-Information.
- Eine 14-tägige Quarantäne ist für alle einreisenden Personen verpflichtend - unabhängig davon, ob vollständig geimpft*, genesen** oder getestet. Für Personen, die über einen vollständigen Impfschutz mit einem auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts bekanntgemachten, bestimmten Impfstoff verfügen, endet die Quarantäne mit Übermittlung ihres Impfnachweises. Voraussetzung ist, dass das RKI festgestellt (und auf seiner Internetseite bekanntgemacht) hat, dass dieser Impfstoff gegen die Virusvariante hinreichend wirksam ist, die zur Einstufung des Gebiets als Virusvariantengebiet geführt hat.
- Quarantäne bedeutet, dass Sie sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre Unterkunft begeben müssen. Sie dürfen dazu öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Während der Quarantäne dürfen Sie Ihr Zuhause nicht verlassen, auch nicht für kurze Zeit und auch nicht zum Einkaufen. Zudem dürfen Sie in dieser Zeit keinen Besuch empfangen. Bitte klären Sie mit Ihren wissenschaftlichen Betreuern, Kollegen, Freunden oder dem Vermieter ab, wie Ihre Versorgung während der Quarantäne am besten organisiert werden kann.
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* Vollständig geimpft bedeutet: Die letzte notwendige Impfdosis muss mindestens 14 Tage zurückliegen und mit einem der hier aufgeführten Impfstoffe erfolgt sein.
** Genesen bedeutet: Positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage aber höchstens 6 Monate zurückliegt.