Informationen zum Coronavirus
Wir bemühen uns, die hier gegebenen Informationen aktuell zu halten.
Da Änderungen häufig sehr kurzfristig durch die Behörden bekannt gegeben werden, bitten wir Sie, sich immer auch auf den Seiten des Bundesinnenministeriums/ Gesundheitsministeriums zu informieren.
Einreise- und Quarantänebestimmungen
Folgende Regelungen gelten, wenn Sie sich innerhalb von 10 Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten haben.
Bitte informieren Sie sich regelmäßig und vor allem unmittelbar vor Ihrer Abreise nach Deutschland darüber, ob Ihr Herkunftsgebiet als Virusvariantengebiet klassifiziert ist: Informationen zur Einstufung von SARS-CoV-2-Gebieten
Einreise aus einem Virusvariantengebiet
Einreise aus allen übrigen Gebieten
Corona-Informationen vor Ort in Deutschland
Was bedeuten 2G, 2G-Plus, 3G und 3G-Plus?
- 2G: geimpft oder genesen. Als geimpft gelten Personen, bei denen die abschließende Impfung mindestens zwei Wochen zurückliegt. Als genesen gelten Personen, bei denen die Corona-Infektion mit einem PCR-Test festgestellt wurde. Dieses Testergebnis muss mindestens 28 Tage alt sein und darf aber nicht länger als sechs Monate zurückliegen.
- 2G Plus: wie 2G, das Plus steht für zusätzlich getestet. Als Test wird das negative Ergebnis eines Corona-Schnelltests verlangt. Personen, die bereits eine Drittimpfung erhalten haben, sind von der zusätzlichen Testung ausgenommen.
- 3G: vollständig geimpft, genesen oder getestet. Als Test ist ein negativer Antigen-Schnelltest erforderlich, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
- 3G Plus: geimpft, genesen oder PCR-getestet. Hier wird von Ungeimpften ein negativer PCR-Test verlangt. Dieser muss bei längeren Aufenthalten alle 72 Stunden erneuert werden.