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Versicherungen

bunte Regenschirme
Foto: © iStock.com/ mannromann

In Deutschland gibt es ein umfassendes Sozialversicherungssystem. Die Sozialversicherung besteht aus der Krankenversicherung, der  Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung sowie der Unfall- und Pflegeversicherung und ist gesetzlich vorgeschrieben.

Erhalten Sie ein Stipendium, sind Sie in der Regel von der Sozialversicherungspflicht befreit, benötigen für Ihren gesamten Aufenthalt aber trotzdem eine in Deutschland gültige Krankenversicherung. Arbeitnehmer können sich nur dann von der Sozialversicherungspflicht befreien lassen, wenn Sie von einem heimischen Arbeitgeber nach Deutschland entsandt werden und/oder ein Sozialversicherungsabkommen zwischen den beiden Ländern besteht. Mit Abschluss eines Arbeitsvertrags in Deutschland benötigen Sie eine deutsche Krankenversicherung.

Darüber hinaus kann es im Einzelfall sinnvoll oder erforderlich sein, weitere Versicherungen in Deutschland abzuschließen. Zum Beispiel: