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Steuern

Finanzamt Potsdam
Foto: Gröning
Das Finanzamt in Potsdam

Steueridentifikationsnummer

Sobald Sie in Deutschland Ihren Wohnsitz anmelden, wird Ihnen eine lebenslang gültige Steueridentifikationsnummer zugewiesen. Diese erhalten Sie automatisch etwa zwei Wochen nach der Anmeldung per Post. Sollten Sie die Nummer nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte, unter Angabe Ihres vollständigen Namens, Ihres Geburtsdatums und Ihrer Adresse, an uns oder direkt an das Finanzamt Ihres Wohnortes.

Aufenthalt mit Stipendium

Wenn Sie ein Stipendium zu Forschungszwecken bzw. zur wissenschaftlichen Aus- und Fortbildung erhalten, sind Sie in Deutschland i.d.R. nicht lohnsteuerpflichtig. Sie müssen daher auch keine Sozialabgaben zahlen. Eventuell müssen Sie Ihr Stipendium aber in Ihrem Heimatland versteuern. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrem Stipendiengeber.

Finanzamt Potsdam
Foto: Gröning
Das Finanzamt in Potsdam

Aufenthalt mit Arbeitsvertrag

Wenn Sie einen Arbeitsvertrag erhalten, müssen Sie generell Steuern zahlen. Ihr Arbeitgeber zieht jeden Monat automatisch die Einkommensteuer in Form der Lohnsteuer von Ihrem Bruttoarbeitslohn ab und überweist sie direkt an das Finanzamt. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach der Höhe Ihres Einkommens, Ihres Familienstands und Ihrer Steuerklasse. Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden ebenfalls von Ihrem Bruttogehalt abgezogen und bezahlt. Falls Sie bei der Anmeldung Ihres Wohnsitzes im Bürgerservice/ Bürgeramt angegeben haben, Mitglied einer protestantischen oder katholischen Religionsgemeinschaft zu sein, wird auch die Kirchensteuer von Ihrem Arbeitsentgelt abgezogen. Eine detaillierte Einzelauflistung Ihrer Abgaben finden Sie auf Ihrer Gehaltsabrechnung.

Nach Ablauf eines Kalenderjahres sollten Sie eine Steuererklärung bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Finanzamt einreichen. Sie können dadurch unter Umständen einen Teil der von Ihnen gezahlten Steuern zurückerstattet bekommen.

Doppelbesteuerung: Um zu verhindern, dass Sie gleichzeitig in Deutschland und in Ihrem Heimatland besteuert werden, gibt es mit vielen Ländern so genannte Doppelbesteuerungsabkommen. Darin wird genau geregelt, in welchem Land Sie Steuern zahlen müssen. Bitte informieren Sie sich über die Regelungen zu Ihrem Heimatland.

Finanzamt Potsdam

 

Servicestelle
Steinstraße 104 - 106, Haus 9
14480 Potsdam

 

Öffnungszeiten
Mo, Mi, Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Di 08:00 - 18:00 Uhr
Do 08:00 - 15:00 Uhr

Steuerklassen

  • Steuerklasse I: Gilt für Ledige, die nicht alleinerziehend sind sowie für dauerhaft getrennt lebende Ehe- oder Lebenspartner und Geschiedene.
  • Steuerklasse II: Gilt nur für Alleinerziehende, die Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben.
  • Steuerklasse III: Kann von Verheirateten oder Verpartnerten gewählt werden, bei denen ein Partner nicht berufstätig ist bzw. deutlich weniger verdient als der andere. Dieser erhält dann Steuerklasse V. Die Steuerkombination III und V muss explizit beantragt werden. Bitte senden Sie hierzu den Antrag auf Steuerklassenwechsel, zusammen mit einer Kopie Ihrer Heiratsurkunde, an das für Ihren Wohnsitz zuständige Finanzamt.
  • Steuerklasse IV: Eheleute oder Verpartnerte wird automatisch die Steuerklassenkombination IV und IV zugewiesen. Sie ist günstig, wenn beide Partner etwa gleich viel verdienen. 
  • Steuerklasse V: Gilt ausschließlich für Ehe- oder Lebenspartner, bei denen der eine Steuerklasse III gewählt hat.
  • Steuerklasse VI: Gilt immer dann, wenn Sie zwei oder mehr Arbeitsverhältnisse ausüben.

Finanzamt Potsdam

 

Servicestelle
Steinstraße 104 - 106, Haus 9
14480 Potsdam

 

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Di 08:00 - 18:00 Uhr
Do 08:00 - 15:00 Uhr