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Urnenwahl

Bei der Urnenwahl erfolgt die persönliche Stimmabgabe der Wählerin oder des Wählers in einem Wahllokal.

Im Wahllokal wird zunächst anhand eines Wählerverzeichnisses geprüft, ob die vorstellige Person wahlberechtigt ist.

Wenn das der Fall ist, werden Stimmzettel ausgehändigt.

Die Stimmzettel werden unbeobachtet und von anderen Personen unbeeinflusst in einer Wahlkabine ausgefüllt. In begründeten Ausnahmefällen, z.B. bei Behinderungen,  kann eine Person des Vertrauens hinzugezogen werden.

Die ausgefüllten Stimmzettel werden in versiegelte Behälter mit Einwurfschlitz geworfen - die "Wahlurnen".

Nach Schließung des Wahllokals am letzten Wahltag werden die Wahlurnen unter Aufsicht geöffnet und die Stimmzettel ausgezählt, wie die Wahlordnung es vorsieht.