Zum Hauptinhalt springen

Briefwahl

Die Briefwahl ermöglicht kranken, behinderten oder anderweitig verhinderten Personen (z.B. bei Auslandsaufenthalten) die Teilnahme an der Wahl, ohne an den Wahltagen persönlich im zuständigen Wahllokal vorstellig zu werden.

Eine Briefwahl kann als alleinige Wahlform angeordnet werden, wenn eine Urnenwahl zu großen Aufwand verursachen würde.

Im Regelfall erfolgt die Zustellung der Wahlunterlagen auf dem Postweg.

Zurückgesendet werden die ausgefüllten Stimmzettel in einem anonymen und sorgfältig verschlossenen "inneren" Briefumschlag. Zusammen mit einem Wahlschein, der die notwendigen persönlichen Angaben zur Wählerin oder zum Wähler enthält, wird er in einem "äußeren" Briefumschlag an das zuständige Briefwahllokal gesandt.

Nach Prüfung und Bestätigung der Wahlberechtigung werden der Wahlschein und der "innere" Briefumschlag getrennt.

Die anonymen Stimmzettel werden der Stimmenauszählung zugeführt.

Die Briefwahlunterlagen können Sie für die aktuellen Wahlen online beantragen. Bitte folgen Sie dazu den Links auf der Startseite, sofern Sie einer der wahlberechtigten Statusgruppen angehören.