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STUDIERENDE: Onlinebeantragung Briefwahl

Die Frist für die schriftliche Antragstellung zur Übersendung der Briefwahlunterlagen endet am 8. Juni 2023, damit Ihnen die Unterlagen rechtzeitig zugehen. Der Briefwahlumschlag mit den ausgefüllten Wahlunterlagen muss bis zum Ende der Wahlzeit, also spätestens am 15. Juni 2023, 16:00 Uhr, bei der Wahlgeschäftsstelle (Kanzlerbüro) eingehen oder in einem der Wahllokale rechtzeitig persönlich abgegeben werden.

Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 31. Mai 2023.

Alle Studierenden erhalten zusätzlich die Unterlagen für das Studierendenparlament (StuPa).

Allgemeine Angaben

Adresseingabe zum Empfang der Unterlagen

Fertig - Abschicken

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