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Wahlausübung

Alle Mitglieder der Universität Potsdam haben das aktive und das passive Wahlrecht. Die Mitgliedschaft wird vom Artikel 1 der Grundordnung der Universität Potsdam in der geänderten Fassung vom 21. Februar 2018 geregelt. Alle anderen an der Universität Tätigen sind Angehörige. Sie haben nur aktives Wahlrecht.

Wählergruppen

Wahlberechtigte

Kandidierende