Alle Mitglieder der Universität Potsdam haben das aktive und das passive Wahlrecht. Die Mitgliedschaft wird vom Artikel 1 der Grundordnung der Universität Potsdam in der geänderten Fassung vom 21. Februar 2018 geregelt. Alle anderen an der Universität Tätigen sind Angehörige. Sie haben nur aktives Wahlrecht.
Die Wählergruppen der Universität Potsdam werden in Artikel sieben der Grundordnung festgelegt. Sie setzen sich wie folgt zusammen:
Das aktive Wahlrecht ist das Recht, sich an einer Wahl durch Stimmabgabe beteiligen zu können, also zu wählen.
Das passive Wahlrecht ist das Recht, sich bei einer Wahl als Kandidat aufstellen zu lassen, also gewählt zu werden.
Universität Potsdam
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