Wahlaufsicht
Den Wahlausschüssen obliegen im Auftrag des Senats bzw. im Auftrag des Studierendenparlaments die Gestaltung der Rahmenbedingungen der Wahlen und die Wahlaufsicht. Dabei werden sie vom Chief Information Officer und vom Datenschutzbeauftragten fachlich beraten und unterstützt.
Der DFG-Vertrauensdozent ist neben dem Wahlleiter der wichtigste Ansprechpartner bei Ihren Fragen zur DFG-Fachkollegienwahl.