Hinweise zu den ausgelaufenen Lehramtsstudiengängen
Allgemeines
Seit dem 01.10.2022 gibt es die Lehramtsstudiengänge „Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen (LSIP)“ und „Lehramt an Gymnasien (LG)“ nicht mehr an der Universität Potsdam.
Auf Grund der Reform der Lehramtsausbildung 2013 nach der Verabschiedung eines neuen Lehrerbildungsgesetzes im Land Brandenburg am 18.12.2012 (trat am 1. Juni 2013 in Kraft, im Folgenden "Lehrerbildungsgesetz 2013") sind die bisherigen Lehramtsstudiengänge LISP und LG an der Universität Potsdam auf Grundlage des bisherigen Lehrerbildungsgesetzes vom 25. Juni 1999 (zuletzt geändert am 3. April 2009) ausgelaufen.
Wurde das Studium bis zum 30. September 2022 nicht abgeschlossen, kann dieses nicht mehr fortgesetzt werden. Ausnahmen sind hier nicht möglich! Die gesetzliche Frist (§ 18 Abs. 4 BbgLeBiG 2013) ist nicht verlängerbar.
Sollten Sie den Wunsch haben, Lehrer*in zu werden, informieren Sie sich über unser umfassendes Studienangebot an Lehramtsstudiengängen. Sie können sich in der Zentrale Studienberatung dazu auch beraten lassen.
Vorbereitungsdienst
Studierende, die ihr Studium auf der Grundlage des bisherigen Lehrerbildungsgesetzes 1999 absolviert haben und als Lehramtskandidat*innen nach dem 31. Dezember 2018 in den Vorbereitungsdienst des Landes Brandenburg aufgenommen werden, absolvieren den Vorbereitungsdienst zwar auf der Grundlage des Lehrerbildungsgesetzes 2013 und daher mit einer Dauer von 12 Monaten, aber mit der Maßgabe, dass sie ebenfalls noch die Befähigung für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen (LSIP) bzw. das Lehramt an Gymnasien (LG) erwerben. Der Vorbereitungsdienst muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen werden (§ 18 Abs. 7 BbgLeBiG).