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Nach der Disputation

  1. Nach der Disputation wird Ihr Promotionsverfahren auf der nächsten Sitzung des Promotionsauschusses beraten und eine Empfehlung zum Abschluss des Promotionsverfahren an den Dekan gegeben. 
  2. Sie erhalten darüber eine Nachricht und werden aufgefordert, Ihre Dissertation zu veröffentlichen. (Beispiel für das Titelblatt (.doc))
  3. Ihre Urkunde wird erstellt, dem Dekan und dem Präsidenten zur Unterschrift vorgelegt. 
  4. Sobald Ihre Urkunde unterschrieben in der Geschäftsstelle vorliegt erhalten Sie eine Nachricht, dass Sie Ihre Urkunde abholen können. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Urkunde erst erhalten, wenn Ihre Dissertation veröffentlicht ist und der Revisionsschein vorliegt. 

Hinweise zur Veröffentlichung der Dissertation

Die Urkunde kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Dissertation veröffentlicht wurde (§ 15 der Promotionsordnung). Dies erfolgt entweder über die Abgabe von 10 gebundenen Exemplaren im IKMZ (Frau Münnich - Campus Golm, Haus 18, Zi. 1.23) oder mittels einer elektronischen Version und 4 gebundenen Exemplaren, die ebenfalls bei der Universitätsbibliothek eingereicht werden müssen (Herr Will - Campus Golm, Haus 18, Zi. 1.21).
Informationen zur Veröffentlichung von Dissertationen finden Sie auf den Seiten der Universitätsbibliothek.