Innerhalb des Forschungsgebiets des Professurinhabers ist die Betreuung von Doktorarbeiten und Abschlussarbeiten (LL.M.; LL.B.) grundsätzlich möglich.
An einer Dissertation Interessierte sollten hierbei ein Prädikatsexamen aufweisen und bereits konkrete Themenvorstellungen haben. Wer sich initiativ um eine Promotionsmöglichkeit bewirbt, fügt bitte einen aussagekräftigen Lebenslauf bei. Außerdem wird darum gebeten, die (sonstigen) Anforderungen der hiesigen Promotionsordnung zu beachten. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass aus kapazitären Gründen Promotionsvorhaben von Personen, die nicht an der Professur (zumindest im Rahmen des Referendariats; siehe hier) sowie an der Fakultät beschäftigt sind bzw. waren, nur ausnahmsweise betreut werden können.
Dr. Lara Hanner, Internationales Kryptowerterecht, 2022