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Eigentlich interessiert mich Rechtsgeschichte nicht ...

Uns schon, und wir werben dafür!

Überflüssige Missverständnisse:

  • Nein, Rechtsgeschichte ist kein »Schnee von gestern«: Rechtsgeschichte reicht von der antiken Welt bis zur aktuellen Juristischen Zeitgeschichte.

  • Nein, Sie müssen keine Klausurfälle nach römischem Recht, nach Sachsenspiegel, Kirchenrecht oder vergangenem Verfassungsrecht lösen.

  • Nein, Sie müssen keine unzähligen Details auswendig lernen: zentrale Daten schleifen sich im Zuge der Befassung mit dem Thema ein.

  • Nein, Sie müssen weder Alt- oder Mittelhochdeutsch, noch Französisch oder Latein können: Prüfungsaufgaben enthalten neuhochdeutsche Übertragungen.

  • Nein, Sie müssen nicht erst Geschichte studiert oder sich schon immer für Geschichte interessiert haben.

  • Nein, Sie müssen nicht die Dogmengeschichte unzähliger Rechtsinstitute beherrschen.

  • Nein, Sie ertrinken nicht in einer Unzahl von Lehrbüchern: Sie lernen unter Anleitung rasch schwimmen, sobald Sie sich mit der Materie beschäftigen.

  • Nein, es kommt nicht darauf an, ob Ihre Kommilitonen die Beschäftigung mit Grundlagenfächern wichtig oder richtig finden. Gefragt ist Ihre autonome Sicht.

  • Nein, es geht nicht darum, so tun, als könne oder müsse man konkret »aus der Geschichte lernen«: aber sie erweitert das fachliche Gesichtsfeld, Rechtsgeschichte kann als Denk- und Analyseschule dienen und ermöglicht zuweilen, tatsächlich Schlüsse für Lösungen aktueller Fragestellungen zu ziehen.

  • Nein, Lehre und Forschung in Grundlagenfächern müssen sich nicht durch unmittelbare Nutzanwendung legitimieren, können es aber bei entsprechender Problemstruktur oder Bedarfslage. Eine solche ist zum Beispiel, auch wenn Sie nicht den Schwerpunkt 6 wählen.

  • Nein, im Examen sind Fragen nach rechtsgeschichtlichen Hintergründen nicht ausgeschlossen. Sie müssen in der mündlichen Prüfung damit rechnen und bei Themenklausuren in gewissem Umfang womöglich ebenso: »Zum Prüfungsstoff der Pflichtfächer gehören folgende Kernbereiche einschließlich der rechtswissenschaftlichen Methoden und der philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen« (§ 3 Abs. 4 JAO).

 

Was Sie mitbringen wollen:

  • Neugier und Offenheit gegenüber dem geltenden Recht und seinen historisch häufig alternativen rechtlichen Modellen und Phänomenen.

  • Interesse für die Frage nach Macht und Ohnmacht von Recht und vielleicht sogar die Frage nach der Gerechtigkeit.

 

Was Sie lernen können:

  • Kritische Reflektionsfähigkeit von normativen und narrativen Texten, kombiniert mit historischem Verständnis sozialer, gesellschaftlicher, konfessioneller, wirtschaftlicher, technischer und politischer Bedingungen und ihrem Wandel, sei es in ihren Auswirkungen auf das Recht oder ihrer Bedingtheiten durch das Recht.

  • Verständnis von Recht in seiner Relativität und Wandelbarkeit, aber auch seiner Leistungsfähigkeit als Problemlösungsstrategie.

 

Was Sie damit anfangen können:

  • Mehr Freude im Studium durch Abwechslung im Ausbildungsstoff gegenüber den üblichen Inhalten und Methoden im juristischen Studium.

  • Erwerb juristischer Allgemeinbildung und Schärfung der Urteilsfähigkeit.

  • Erwerb der Kenntnis von und Erkennensfähigkeit für Grundstrukturen, Methoden und wiederkehrende Modelle im Recht als Bausteine des geltenden Rechts und seiner Anwendung.

  • Erwerb von Beweglichkeit als Schlüsselqualifikation im Umgang mit rechtlichen Regelungsproblemen und ihren Lösungen auch im geltenden Recht, sowie im Kontakt mit unbekannten Rechtsproblemen, Rechtsmaterien oder Rechtsordnungen.

  • Durch erhöhte Motivation erhöhte Chancen auf gute Noten. Ausbildung analytischer Kritikfähigkeit gegenüber positivistischer Blindheit.

  • Erwerb von Souveränität und Orientierungsfähigkeit in der Flut wechselnder Normen und Spezialwissens mit kurzem Verfalldatum.

  • Präsentationsmöglichkeit bei der späteren Jobsuche (über die möglichst guten Examensnoten hinaus) eines breiteren und ausgewogenen Qualifikationsprofils; erforderliche Spezialkenntnisse erwirbt man ohnehin effektiv dann im "learning on the job".

  • Rechtsgeschichte verstehen als Perspektive des gemeinsamen europäischen Erbes und seiner Erkenntnispotentiale zur Gestaltung einer gemeinsamen europäischen Zukunft.

  • Rechtsgeschichte verstehen als Kulturgeschichte mit Wertgehalt für mögliche Lern- und Beratungsprozesse.

  • Vertiefung der Kommunikationsfähigkeit unter verringerter Gefahr von Missverständnissen im Dialog mit Juristen, die in anderen Rechtsordnungen ausgebildet sind.

 

Wovon wir überzeugt sind:

Dass jede/r Studierende durch Ausbildung in der Rechtsgeschichte und den Grundlagenfächern in ihrem/seinem Studium noch erfolgreicher und jede/r Jurist/in durch diese Kenntnisse noch besser, flexibler und nicht zuletzt verantwortungsbewusster arbeiten kann.

 

© Mit freundlicher Genehmigung von Hans-Georg Hermann (LMU München).