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Repetitorium im Bürgerlichen Recht (I) Allgemeiner Teil des BGB und Schuldrecht

Sommersemester 2020

Inhalt der Veranstaltung

Diese Veranstaltung richtet sich an Studierende ab dem 6. Fachsemester.

Das Repetitorium im Bürgerlichen Recht verteilt sich auf zwei Semester und teilt sich in drei Blöcke auf: I. Allgemeiner Teil und das Recht der Schuldverhältnisse (1. und 2. Buch des BGB), II. Sachenrecht (3. Buch des BGB) und III. Familien- und Erbrecht (4. und 5. Buch des BGB). In diesem Semester beginnt das Repetitorium mit dem ersten Teil. Teil II und III des Repetitoriums werden im Wintersemester folgen.

Das Repetitorium ist für Studierende in der Examensvorbereitung gedacht. In der Veranstaltung werden examensrelevante Probleme des Allgemeinen Teils des BGB und des Allgemeinen sowie Besonderen Schuldrechts, jeweils mit zivilprozessualen Bezügen, anhand von umfangreichen Fällen auf Examensniveau vertieft. Das Problembewusstsein soll dadurch geschärft und die systematische Vorgehensweise zur Lösung von Examensklausuren vermittelt werden. Die Kenntnis der Grundprobleme der einzelnen Rechtsgebiete wird dabei vorausgesetzt.

Allgemeines

  • § 3 Abs. 4 Nr. 1 lit. a BbgJAO gibt als examensrelevanten Pflichtfachstoff neben den rechtswissenschaftlichen Methoden und den philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen für den Allgemeinen Teil des BGB und das Schuldrecht folgenden Gegenstand an:

    Allgemeiner Teil (R), jedoch ohne Stiftungen und Sicherheitsleistung.

    Recht der Schuldverhältnisse (R), jedoch ohne Draufgabe, Teilzeit-Wohnrechteverträge, Landpachtvertrag, Sachdarlehensvertrag, Reisevertrag, Auslobung, Recht der besonderen Geschäftsbesorgungsverträge (§§ 676a bis h), Einbringung von Sachen bei Gastwirten, Leibrente, unvollkommene Verbindlichkeiten und Vorlegung von Sachen; Vertragsstrafe, Mietvertrag und Pachtvertrag nur in Grundzügen (G).

  • Folgende zugehörige Rechtsgebiete werden in Grundzügen (G) verlangt:

    aus dem Zivilprozessrecht (G): die Vorschriften über das zivilprozessuale Verfahren im ersten Rechtszug, Verfahrensgrundsätze, Prozessvoraussetzungen, Arten und Wirkungen von Klagen und gerichtlichen Entscheidungen, Beweisgrundsätze, allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen, die Arten der Zwangsvollstreckung, einstweiliger Rechtsschutz sowie das Gerichtsverfassungsrecht (G).

  • Bei Gebieten, die mit dem Buchstaben G gekennzeichnet sind, werden nur Grundzüge verlangt. Grundzüge erfordern das Verständnis der gesetzlichen Systematik und Kenntnisse über Sinn und Inhalt der wesentlichen Vorschriften und Rechtsinstitute. Bei Gebieten, die mit dem Buchstaben R gekennzeichnet sind, sind darüber hinaus Kenntnisse der Rechtsprechung und Lehre zu theoretisch oder praktisch bedeutsamen Rechtsfragen erforderlich, § 3 Abs. 2 BbgJAO.
    Fragen aus Gebieten, die nicht zu den Pflichtfächern gehören, können zum Gegenstand der Prüfung gemacht werden, wenn sie in der Praxis in einem häufigen Zusammenhang mit Prüfungsstoff aus den Pflichtfächern auftreten oder wenn lediglich Verständnis und Arbeitsmethode festgestellt werden sollen, § 3 Abs. 3 BbgJAO.

Unter der Rubrik »Links« finden sie Verweise auf andere Webdokumente, die Materialien zum Allgemeinen Teil des BGB und zum Schuldrecht sowie weitere hilfreiche Informationen zum Zivilrecht und Zivilprozessrecht bereitstellen.

  • Empfehlenswerte Links u.a. zum Repetitorium im Bürgerlichen Recht (I)

Zeit und Ort der Veranstaltung

Die Veranstaltung findet dienstags von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Online-Format statt, sofern keine Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden können.

Materialien zum Repetitorium (I) - Allgemeiner Teil des BGB und Schuldrecht

Die Sachverhalte sollten ausgedruckt und zu den einzelnen Veranstaltungen mitgebracht werden. Die Sachverhalte für den ersten Termin werden zu Beginn dieser Veranstaltung ausgeteilt.

  • Die Materialien zu dieser Veranstaltung werden auf der E-Learning-Plattform der Universität Potsdam moodle2 bereitgestellt.