Schwerpunktbereichsstudium
Die Schwerpunktbereiche dienen der Ergänzung des Studiums, der Vertiefung der aus den Pflichtfächern bereits vorhandenen Kenntnisse in einem selbst gewählten Teilbereich der Rechtswissenschaft und der Vermittlung interdisziplinärer und internationaler Bezüge.
Jeder Studierende muss mindestens einen Schwerpunktbereich belegen. Eine Anmeldung für das im 5. Fachsemester beginnende Schwerpunktbereichsstudium ist nicht erforderlich. Die Anmeldung für einen bestimmten Schwerpunktbereich ist erst für die Schwerpunktbereichsprüfung notwendig.
Die einzelnen Schwerpunktbereiche unterteilen sich teilweise in einen Pflichtbereich und zwei Wahlbereiche (WB). An den Lehrveranstaltungen des Pflichtbereiches nehmen alle Studierenden des betreffenden Schwerpunktbereiches teil. Er vermittelt einen Überblick über den Inhalt des gewählten Schwerpunktbereiches. Durch die Entscheidung für einen bestimmten Wahlbereich kann der Studierende bestimmen, in welchem Teilbereich des Schwerpunktbereiches er sich weiter spezialisieren möchte.
Eine detaillierte Übersicht über die Inhalte der Schwerpunktbereiche finden Sie in der Studienordnung in der jeweils anzuwendenden Fassung.
Grundlegende Informationen
Schwerpunktbereiche
- SPB 3: Medien- und Wirtschaftsrecht (PDF 81KB)
- SPB 8: Grundlagen des Rechts (PDF 81KB)