Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung
Abgeschlossen wird das Schwerpunktbereichsstudium durch die Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung. Die Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung bildet neben der Staatlichen Pflichtfachprüfung einen Bestandteil der Ersten Juristischen Prüfung, sie ist also Teil der Abschlussprüfung des Studiums und Voraussetzung für die Zulassung zum Referendariat.
Prüfungsbestandteile
Die Schwerpunktbereichsprüfung setzt sich aus folgenden Prüfungsteilen zusammen:
- 1 Hausarbeit mit Vortrag
- 1 Klausur
Zulassung und Antrag
Die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung setzt voraus:
- die abgeschlossene Zwischenprüfung;
- den Nachweis der rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenkompetenz;
- den Erwerb EINES Leistungsnachweises im Schwerpunktbereich (Seminarschein in frei wählbarem SPB oder Übungsschein in gewähltem SPB); selbstverständlich können auch mehrere "Scheine" (in Seminaren UND Übungen) erworben werden, aber zwingend erforderlich - und ausreichend - für die Anmeldung zur Schwerpunktbereichsprüfung ist ein Leistungsnachweis im SPB.
Wenn der Leistungsnachweis zum Zeitpunkt der Einreichung des Zulassungsgesuches noch nicht vorliegt, jedoch vor dem Absolvieren des ersten SBP-Bestandteiles erworben werden kann, ist abweichend von § 5 Abs. 1 S. 1 SBPO die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung unter Vorbehalt möglich.
Der Vorbehalt entfällt, wenn der Leistungsnachweis (oder die Originale der Schwerpunktbereichsübungsklausuren bzw. der Seminararbeit mit Noten) dem "Studienbüro" von dem Studierenden oder dem Lehrstuhl übermittelt wird, der die absolvierte Veranstaltung - Seminar oder Übung - durchgeführt hat.
Bleibt der Vorbehalt bestehen, gilt die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung als hinfällig. Der Anspruch auf den ersten Prüfungsversuch bleibt erhalten.
Der Vorbehalt bleibt nicht dadurch bestehen, dass der Leistungsnachweis trotz erbrachter Prüfungsleistung zurückgehalten wird. Eine Rücknahme des Zulassungsgesuches ist gemäß § 6 Abs. 5 SBPO auch bei einer Zulassung unter Vorbehalt nur bis zum Ablauf des 21. Tages nach dem Ende der Meldefrist möglich.
(Beschluss des Prüfungsausschusses für die Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung vom 03.07.2020)
Der Antrag auf Zulassung zur Universitären Schwerpunktbereichsprüfung innerhalb der Meldefrist auszufüllen und zusammen mit den geforderten Unterlagen im "Studienbüro" einzureichen. Den Antrag und weitere Informationen dazu finden Sie im unten stehenden Terminkalender.
Zugelassene Hilfsmittel bei der Klausur
Für alle Klausuren sind zugelassen:
- Schönfelder, Deutsche Gesetze (ohne Ergänzungsband), alternativ Nomos-Texte
- Sartorius I, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland (ohne Ergänzungsband), alternativ Nomostexte
- Nomos Landesrecht Brandenburg
Die zugelassenen Hilfsmittel dürfen keine inhaltlichen Zusätze, Einlagen, Randbemerkungen, Verweise auf andere Paragraphen, Textänderungen oder ähnliches enthalten. Auch Unterstreichungen und Hervorhebungen sind unzulässig. Unschädlich ist es allein, Registerfähnchen, Heft- und Markierungsstreifen sowie Klebezettel anzubringen. Auf diesen dürfen jedoch nur die Kurzbezeichnung des Gesetzes, nicht hingegen einzelne Paragraphen oder weitere Zusätze vermerkt werden. Wo diese angebracht werden, ist freigestellt.
Es gelten die gleichen Regelungen wie in der staatlichen Pflichtfachprüfung.
Zusätzlich zugelassen sind:
für SPB 1 "Litigation" u n d SPB 2 "Transnationales Zivilrecht":
- Jayme/Hausmann, Internationales Privat- und Verfahrensrecht
- wahlweise (anstatt Schönfelder) Nomos: Zivilrecht: Wirtschaftsrecht
für SPB 3 "Medien- und Wirtschaftsrecht":
- Fechner/Mayer, Medienrecht
für SPB 5 "Wirtschafts-, Steuer und Umweltstrafrecht":
- NWB-Steuergesetze oder Aktuelle Steuertexte aus dem Beck-Verlag
für SPB 7 "Internationales Recht":
- Sartorius II, Internationale Verträge, Europarecht ODER Tomuschat, Völkerrecht (Nomos)
Termine und Fristen zur Schwerpunktbereichsprüfung (Terminkalender)
14.11.2022 und 25.11.2022 | Anmeldung Die Meldefrist endet mit dem Poststempel spätestens vom 25.11.2022! |
---|---|
06.03. und 07.03.2023 | Schwerpunktbereichsprüfung – Kampagne Sommersemester 2023 Vergabe der HA-Themen SPB 3 und 5: 06.03.2023 SPB 1, 2, 4, 6, 7 und 8: 07.03.2023 |
05.04.2023 | Die Bescheide über die Gesamtnote (Hausarbeit und Klausur) der Kampagne WiSe 2022/2023 wurden am 05.04.2023 in die Hauspost gegeben. Aufrund hausinterner Postlaufzeiten kann die Zustellung einige Tage in Anspruch nehmen. |
17.04. und 18.04.2023 | Schwerpunktbereichsprüfung – Kampagne Sommersemester 2023 SPB 3 und 5: 17.04.2023 |
25.04 bis 27.04.2023 | Die Einsichtnahme in die SBP-Unterlagen der Kampagne des Wintersemester 2022/2023 findet Es besteht Gelegenheit zur Mitnahme des Schwerpunktbereichszeugnisses. |
15.05. bis 02.06.2023 | Schwerpunktbereichsprüfung – Kampagne Sommersemester 2023 HA-Vorträge Details werden durch Ladung per Mail bekannt gegeben. |
05.06. bis 16.06.2023 | NEU - Anmeldung g l e i c h z e i t i g Sämtliche Details zur Anmeldung können Sie dem Antragsformular entnehmen, das hier verfügbar ist! |
28.07.2023 | Schwerpunktbereichsprüfung – Kampagne Sommersemester 2023 KLAUSUR Die Klausur findet als Präsenz-Klausur statt! Weitere Details werden durch Ladung bekannt gegeben. |
08.09.2023 | Schwerpunktbereichsprüfung – Kampagne Wintersemester 2023/2024 Zeit und Ort werden noch bekannt gegeben. |
20.10.2023 | Schwerpunktbereichsprüfung – Kampagne Wintersemester 2023/2024 Zeit und Ort werden noch bekannt gegeben. |
13.11. bis 08.12.2023 | Schwerpunktbereichsprüfung – Kampagne Wintersemester 2023/2024 HA-Vorträge Details werden durch Ladung bekannt gegeben. |
09.02.2024 | Schwerpunktbereichsprüfung – Kampagne Wintersemester 2023/2024 KLAUSUR Weitere Details werden durch Ladung bekannt gegeben. |