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Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung

Abgeschlossen wird das Schwerpunktbereichsstudium durch die Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung. Die Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung bildet neben der Staatlichen Pflichtfachprüfung einen Bestandteil der Ersten Juristischen Prüfung, sie ist also Teil der Abschlussprüfung des Studiums und Voraussetzung für die Zulassung zum Referendariat.

Prüfungsbestandteile

Die Schwerpunktbereichsprüfung setzt sich aus folgenden Prüfungsteilen zusammen:

  • 1 Hausarbeit mit Vortrag
  • 1 Klausur

Zulassung und Antrag

Die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung setzt voraus:

  • die abgeschlossene Zwischenprüfung;
  • den Nachweis der rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenkompetenz;
  • den Erwerb EINES Leistungsnachweises im Schwerpunktbereich (Seminarschein in frei wählbarem SPB oder Übungsschein in gewähltem SPB); selbstverständlich können auch mehrere "Scheine" (in Seminaren UND Übungen) erworben werden, aber zwingend erforderlich - und ausreichend - für die Anmeldung zur Schwerpunktbereichsprüfung ist ein Leistungsnachweis im SPB.
    Wenn der Leistungsnachweis zum Zeitpunkt der Einreichung des Zulassungsgesuches noch nicht vorliegt, jedoch vor dem Absolvieren des ersten SBP-Bestandteiles erworben werden kann, ist abweichend von § 5 Abs. 1 S. 1 SBPO die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung unter Vorbehalt möglich.
    Der Vorbehalt entfällt, wenn der Leistungsnachweis (oder die Originale der Schwerpunktbereichsübungsklausuren bzw. der Seminararbeit mit Noten) dem "Studienbüro" von dem Studierenden oder dem Lehrstuhl übermittelt wird, der die absolvierte Veranstaltung - Seminar oder Übung - durchgeführt hat.
    Bleibt der Vorbehalt bestehen, gilt die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung als hinfällig. Der Anspruch auf den ersten Prüfungsversuch bleibt erhalten.
    Der Vorbehalt bleibt nicht dadurch bestehen, dass der Leistungsnachweis trotz erbrachter Prüfungsleistung zurückgehalten wird. Eine Rücknahme des Zulassungsgesuches ist gemäß § 6 Abs. 5 SBPO auch bei einer Zulassung unter Vorbehalt nur bis zum Ablauf des 21. Tages nach dem Ende der Meldefrist möglich.
    (Beschluss des Prüfungsausschusses für die Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung vom 03.07.2020)

Der Antrag auf Zulassung zur Universitären Schwerpunktbereichsprüfung innerhalb der Meldefrist auszufüllen und zusammen mit den geforderten Unterlagen im "Studienbüro" einzureichen. Den Antrag und weitere Informationen dazu finden Sie im unten stehenden Terminkalender.
 

Zugelassene Hilfsmittel bei der Klausur

Für alle Klausuren sind zugelassen:

  • Schönfelder, Deutsche Gesetze (ohne Ergänzungsband), alternativ Nomos-Texte
  • Sartorius I, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland (ohne Ergänzungsband), alternativ Nomostexte 
  • Nomos Landesrecht Brandenburg

Die zugelassenen Hilfsmittel dürfen keine inhaltlichen Zusätze, Einlagen, Randbemerkungen, Verweise auf andere Paragraphen, Textänderungen oder ähnliches enthalten. Auch Unterstreichungen und Hervorhebungen sind unzulässig. Unschädlich ist es allein, Registerfähnchen, Heft- und Markierungsstreifen sowie Klebezettel anzubringen. Auf diesen dürfen jedoch nur die Kurzbezeichnung des Gesetzes, nicht hingegen einzelne Paragraphen oder weitere Zusätze vermerkt werden. Wo diese angebracht werden, ist freigestellt.
Es gelten die gleichen Regelungen wie in der staatlichen Pflichtfachprüfung.

Zusätzlich zugelassen sind:

für SPB 1 "Litigation"  u n d  SPB 2 "Transnationales Zivilrecht":

  • Jayme/Hausmann, Internationales Privat- und Verfahrensrecht
  • wahlweise (anstatt Schönfelder) Nomos: Zivilrecht: Wirtschaftsrecht

für SPB 3 "Medien- und Wirtschaftsrecht":

  • Fechner/Mayer, Medienrecht 

für SPB 5 "Wirtschafts-, Steuer und Umweltstrafrecht":

  • NWB-Steuergesetze oder Aktuelle Steuertexte aus dem Beck-Verlag

für SPB 7 "Internationales Recht":

  • Sartorius II, Internationale Verträge, Europarecht ODER Tomuschat, Völkerrecht (Nomos)

Termine und Fristen zur Schwerpunktbereichsprüfung (Terminkalender)

 

14.11.2022
und
25.11.2022

Anmeldung
Schwerpunktbereichsprüfung – Kampagne Sommersemester 2023
g l e i c h z e i t i g
Anmeldung zur Wiederholung / Verbesserung der gesamten Schwerpunktbereichsprüfung für SBP-Kandidaten, die in den Kampagnen ab dem WiSe 20/21 ihren ersten Versuch unternommen haben.

A C H T U N G  !!!
DIE  ANMELDUNG  FINDET  AUSSCHLIEßLICH  AUF  DEM  POSTWEGE  STATT !

Sämtliche Details zur Anmeldung  können Sie dem Antragsformular entnehmen, das hier verfügbar ist!

Die Meldefrist endet mit dem Poststempel spätestens vom 25.11.2022!

Nach Ablauf der Meldefrist haben Sie ein  21-tägiges Rücktrittsrecht! Das Rücktrittsrecht endet daher am 16. Dezember 2022.

Bitte sehen Sie unbedingt von Anfragen bezüglich des Eingangs Ihrer Anmeldungsunterlagen ab!
Diese können nicht beantwortet werden.
Jede dieser Anfragen verzögert die Bearbeitung der Anmeldungen und die Erstellung der Zulassungsbescheide, die u.a. auch die gewünschte Eingangsbestätigung darstellen werden.

06.03. und 07.03.2023Schwerpunktbereichsprüfung – Kampagne Sommersemester 2023
Vergabe der HA-Themen

SPB  3 und 5:                         06.03.2023
SPB 1, 2, 4, 6, 7 und 8:       07.03.2023
05.04.2023Die Bescheide über die Gesamtnote (Hausarbeit und Klausur)  der Kampagne WiSe 2022/2023 wurden am 05.04.2023 in die Hauspost gegeben. Aufrund hausinterner Postlaufzeiten kann die Zustellung einige Tage in  Anspruch nehmen.
17.04. und 18.04.2023

Schwerpunktbereichsprüfung – Kampagne Sommersemester 2023
Abgabe der Hausarbeiten

SPB  3 und 5:                        17.04.2023
SPB 1, 2, 4, 6, 7 und 8:      18.04.2023

25.04 bis 27.04.2023

Die Einsichtnahme in die SBP-Unterlagen der Kampagne des Wintersemester 2022/2023 findet
vom 25.04 bis zum 27.04.2023

jeweils von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

im Büro für Studien- und Prüfungsangelegenheiten, Raum: 03.06.0.07 statt.

Folgende Aufteilung ist bitte unbedingt einzuhalten:

SPB 3  –  am 25.04.2023
SPB 5  –  am 26.04.2023
SPB  1, 2, 4, 6, 7 und 8  –  am 27.04.2023

Es besteht Gelegenheit zur Mitnahme des Schwerpunktbereichszeugnisses.

15.05. bis 02.06.2023Schwerpunktbereichsprüfung – Kampagne Sommersemester 2023
HA-Vorträge

Details werden durch Ladung per Mail bekannt gegeben.
05.06. bis 16.06.2023

NEU - Anmeldung
Schwerpunktbereichsprüfung – Kampagne Wintersemester 2023/2024

g l e i c h z e i t i g
Anmeldung zur Wiederholung / Verbesserung der Schwerpunktbereichsprüfung für Kandidaten, die  in den Kampagnen ab SoSe 2021 ihren ersten Versuch unternommen haben.

Sämtliche Details zur Anmeldung  können Sie dem Antragsformular entnehmen, das hier verfügbar ist!

Nach Ablauf der Meldefrist haben Sie ein  21-tägiges Rücktrittsrecht! Das Rücktrittsrecht endet daher am 07. Juli 2023.

28.07.2023Schwerpunktbereichsprüfung – Kampagne Sommersemester 2023
KLAUSUR

Die Klausur findet als Präsenz-Klausur statt!

Weitere Details werden durch Ladung bekannt gegeben.
08.09.2023

Schwerpunktbereichsprüfung – Kampagne Wintersemester 2023/2024
Vergabe der HA-Themen

Zeit und Ort werden noch bekannt gegeben.

20.10.2023

Schwerpunktbereichsprüfung – Kampagne Wintersemester 2023/2024
Abgabe der Hausarbeiten

Zeit und Ort werden noch bekannt gegeben.

13.11. bis 08.12.2023

Schwerpunktbereichsprüfung – Kampagne Wintersemester 2023/2024
HA-Vorträge

Details werden durch Ladung bekannt gegeben.
09.02.2024Schwerpunktbereichsprüfung – Kampagne Wintersemester 2023/2024
KLAUSUR

Weitere Details werden durch Ladung bekannt gegeben.