Gleichstellungsarbeit ist eine Querschnittsaufgabe und damit Teil unterschiedlicher Aufgaben- und Themenbereiche einer Universität. Die Gleichstellungsbeauftragten der Universität Potsdam leiten institutionelle Gleichstellungsarbeit und formen die Gleichstellungspolitik der Universität durch eigene Schwerpunkt- und Zielsetzungen.
Die dezentralen Gleichstellungsbeauftragte sind dabei gewählte Vertreterinnen und unterstützen und ergänzen im jeweiligen Bereich/der jeweiligen Fakultät die Arbeit der zentralen Gleichstellungsbeauftragten bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages der Universität.
Für die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 7 und § 68 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (kurz: BbgHG) werden in sechs Fakultäten, in der Verwaltung, in den zentralen Einrichtungen und in der Bibliothek dezentrale Gleichstellungsbeauftragte für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Als dezentrale Gleichstellungsbeauftragte der Juristischen Fakultät unterstützen wir die zentrale Gleichstellungsbeauftrage der Universität Potsdam bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach § 7 BBgHG und § 68 BBgHG.
Als dezentrale Gleichstellungsbeauftragte der Juristischen Fakultät wurden gewählt:
Die laufende Amtsperiode geht vom 1.10.2020 bis zum 30.09.2022.
Den Rahmen der Aufgabenbereiche einer Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen in Brandenburg setzt § 68 Abs. 2 BbgHG. Demnach gehören zum Aufgabenbereich der Gleichstellungsbeauftragten:
Campus Griebnitzsee
August-Bebel-Str. 89
14482 Potsdam
Haus 1, Raum 3.20