Die Universität Potsdam entsendet jährlich etwa 350 Studierende und Lehrende im Rahmen von Erasmus+ an europäische Partneruniversitäten. Bei den Dozentenmobilitäten belegt die Universität Potsdam derzeit sogar Platz 2. Doch Erasmus+ bietet mehr!
Auch das Personal aus Technik und Verwaltung (zentral und dezentral) kann von dem Programm profitieren. Das Programm bietet die Möglichkeit, zum Erfahrungsaustausch zu Partnern zu reisen, Hospitationen wahrzunehmen oder sich anderweitig fortzubilden.
Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule
an eine aufnehmende Hochschule, die am "Erasmus+"-Programm teilnimmt, oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden. Diese Aktivität fördert die berufliche Entwicklung von Hochschulpersonal durch Fortbildungsmaßnahmen im Ausland (außer Konferenzen) und durch Hospitationen an einer Partnerhochschule oder bei entsprechenden Einrichtungen im Ausland.
Im Rahmen des Aufenthalts werden die Reisekosten nach Bundesreisekostengesetz finanziert. Die Mindestaufenthaltsdauer bei der aufnehmenden Institution soll zwei Arbeitstage nicht unterschreiten und nicht länger als 60 Tage dauern.
Die Bewilligungen werden bis zum 15.09.2020 per E-Mail versendet.
Es können auch nach Ablauf der Ausschreibungsfrist Anträge gestellt werden, die je nach Verfügbarkeit der Mittel berücksichtigt werden.
Voraussetzung für die Durchführung von Mobilitäten zur Fort- und Weiterbildungszwecken an einer Partnerhochschule sind wie bisher unterzeichnete Interinstitutional Agreements - die Erasmus+-Verträge. Diese werden in der Regel keine Mobilitäten zur Fort- und Weiterbildungszwecken vereinbart haben, daher müssen kurze Zusatzagreements geschlossen werden, nachdem die Partneruniversität eine Zusage zur Unterstützung einer solchen Mobilität erteilt hat. Dazu wenden Sie sich dann bitte an Frau Kettmann.
STT kann jedoch auch an einer in einem anderen Programmland ansässigen Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden:
Der Minimalaufenthaltszeitraum für einen Aufenthalt wurde auf zwei Arbeitstage festgelegt. 60 Tage ist der Höchstförderzeitraum. Reine Reisetage sind dabei nicht enthalten, wobei hier eine Distanzpauschale gezahlt wird.
Ihr Aufenthalt soll in der Zeit vom 1. August 2019 bis zum 31. März 2020 stattfinden.
Ziel ist es, möglichst viele MitarbeiterInnen „mobil“ zu machen. Sollte es mehr Bewerber*innen geben als Mittel zur Verfügung stehen, werden die Anträge auf die Einträge im „Mobility Agreement“ im Abschnitt PROPOSED MOBILITY PROGRAMME hin geprüft und daraufhin die Entscheidungen gefällt. Vorrang haben Anträge von Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung (zentral und dezentral). Dozent*innen weisen wir auf die Möglichkeit hin, im Rahmen der Dozentenmobilität (STA) an Partnerhochschulen zu reisen.
Sie erhalten mit der Bewilligung vom International Office eine Übersicht über die Förderung, die durch die Mittel aus dem Erasmus+ Programm erfolgt.
Da die Mittel begrenzt sind und das International Office bemüht ist, so viele Aufenthalte wie möglich zu fördern, kann es vorkommen, dass eine Mischförderung zustande kommt. Hierbei wird in der Bewilligung angegeben, dass Sie sowohl Mittel über Erasmus+ als auch eine Zero-Grant-Förderung erhalten. Dies bedeutet, dass nur eine bestimmte Anzahl an Tagen der Mobilität finanziell gefördert werden kann.
Die Bewilligung enthält abweichend vom Gesamtaufenthaltszeitraum eine feste Anzahl an Tagen, für die eine finanzielle Unterstützung gewährt werden kann. Die übrigen Tage gelten als sogenannte Zero-Grant-Tage, die zwar in den Gesamtförderzeitraum zählen, jedoch nicht finanziert werden können. Mehrkosten, die nicht über die Mittel von Erasmus+ gedeckt werden, können auch aus anderen Mittelquellen gedeckt werden.
Abgerechnet wird nach Bundesreisekostengesetz. Ihnen werden also die tatsächlich entstandenen Auslagen erstattet. Dazu ist es notwendig, dass Sie die erforderlichen Belege nebst Abrechnungsbogen ans International Office senden.
Folgende Mittel können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel gesondert beantragt werden:
Zielland | Betrag (Kosten je Einheit) bis zum 14. Tag der Aktivität | Betrag (Kosten je Einheit) vom 15. - 60. Tag der Aktivität |
---|---|---|
Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Island, Liechten-stein, Luxemburg, Norwegen, Schweden | 180 Euro | 126 Euro |
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 160 Euro | 112 Euro |
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechi-sche Republik, Türkei, Ungarn | 140 Euro | 98 Euro |
einfache Entfernung gemäß Distanzrechner | Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer (= Hin- und Rückfahrt) |
---|---|
10 - 99 km | 20 Euro |
100 - 499 km | 180 Euro |
500 - 1.999 km | 275 Euro |
2.000 - 2.999 km | 360 Euro |
3.000 - 3.999 km | 530 Euro |
4.000 - 7.999 km | 820 Euro |
8.000 km und mehr | 1.500 Euro |
Für das Erasmus+ Porgramm müssen folgende Unterlagen vollständig vorliegen, damit eine Förderung erfolgen kann:
Mobility Agreement
Mit der Bewilligung erhalten Sie das Mobility Agreement, das Sie bitten ausfüllen und durch die Partnerinstitution unterschreiben lassen (hier genügt eine gescannte Version). Dieses muss spätestens 8 Wochen vor Mobilitätsgebinn im International Office vorliegen.
Grant Agreement
Wenn Sie das Mobility Agreement eingereicht haben, erhalten Sie das finale Grant Agreement (Zuwendungsvertrag) per E-Mail. Dieses muss vor Beginn der Mobilität von Ihnen im Original unterschrieben werden und an das International Office zur Unterschrift zurückgesandt werden. Eine Weiterleitung an die Partnerinstitution ist nicht erforderlich.
Dienstreiseantrag
Der Dienstreiseantrag wird zunächst an das International Office zur Finanzprüfung (durch Sandra Nothmann) übermittelt und abschließend vom Dienstvorgesetzten genehmigt. Der genehmigte Dienstreiseantrag muss dem International Office vor Beginn der Mobilität vorliegen. Abschlagszahlungen (80% der Fördersumme) können gemäß den Regularien der Universität Potsdam frühsten 30 Tage vor Beginn der Mobilität beantragt werden. Wenden Sie sich dazu bitte an Frau Sandra Nothmann.
Certificate of Stay
Mit dem Grant Agreement erhalten Sie vom International Office auch das Certificate of Stay, dass von der Partnerinstitution ausgefüllt wird. Bitte achten Sie darauf, dass die angegebenen Daten mit dem Grant Agreement übereinstimmen.
EU-Survey (Fragebogen)
Nach Abschluss der Mobilität erhalten Sie per E-Mail die Einladung zum Ausfüllen des EU-Fragebogens. Dieser ersetzt den vormaligen Bericht.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online bis zum 15.08.2020. Die Bewilligung erhalten Sie per E-Mail bis zum 15.09.2020 mit dem Förderzeitraum und eine Vorlage für das Mobility Agreement.
Sie schicken das von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Mobility Agreement (als Scan) zur Unterschrift an die aufnehmende Einrichtung. Im Anschluss leiten Sie die unterschriebene Version bis spätestens 8 Wochen vor der Mobilität an das International Office weiter. Mit dem Mobility Agreement vereinbaren Sie Art, Zweck und Dauer der Reise mit der aufnehmenden Einrichtung.
Im Anschluss erhalten Sie das Grant Agreement, das Sie unterschrieben vor Antritt der Mobilität im Original unterschrieben an das International Office zurücksenden. Das Grant Agreement enthält Angaben zur Förderdauer, zu Ihren Rechten und Pflichten.
Stellen Sie einen Dienstreiseantrag (Finanzprüfung: Sandra Nothmann vom International Office). Einen Abschlag können Sie ggf. 30 Tage vor Beginn der Mobilität beantragen.
Lassen Sie sich die Aufenthaltsdauer inklusive der Arbeitstage mittels des Certificate of Stay bestätigen. Die Vorlage erhalten Sie zusammen mit dem Grant Agreement per E-Mail.
Sie reichen Ihre Reisekostenabrechnung mit den erforderlichen Belegen nebst Certificate of Stay und genehmigten Dienstreiseantrag im International Office ein. Die Erstattungsbetrages erfolgt nach Prüfung durch die Reisekostenstelle im D3.
Später erhalten Sie per E-Mail eine Einladung zum Ausfüllen des EU-Fragebogens (EU-Survey), den Sie dann online ausfüllen.
Erasmus+ Hochschulkoordinatorin
Am Neuen Palais, Haus 8, Raum 0.38
+49 331/977-4055
pia.kettmannuni-potsdamde
Finanzielle Abwicklung
Am Neuen Palais, Haus 8, Raum 1.05
+49 331/977-1536
sandra.nothmannuni-potsdamde