Generelle Informationen
Ab sofort müssen Modularbeiten in der anglistischen Linguistik spätestens 4 Wochen bevor die Note benötigt wird, bewertungsfähig eingereicht werden. Zu beachten sind diesbzgl. insbesondere die Einschreibefristen für den Master (Einschreibungsende: 10.11. und 10.05.). Entsprechend vor der Einreichungsfrist müssen dann auch der Kontakt mit der Lehrkraft hergestellt und eventuelle Konsultationen wahrgenommen werden.
Wichtige Informationen für Studierende in den neueren Bachelorstudiengängen (Lehramt und Zwei-Fach-Bachelor ab/nach 2013) und dem lehramtsbezogenen Masterstudiengang ab 2013 finden Sie hier: Kommentierung des Dezernats für Studienangelegenheiten
Ansprechpartner
In der folgenden Übersicht finden Sie alle Ansprechpartner (nach Anliegen geordnet). Bitte suchen Sie hier zunächst aus der Tabelle den/die für Ihr Anliegen zuständige(n) Ansprechpartner(in) heraus und wenden Sie sich dann direkt an diese(n). Das spart Ihnen und uns Zeit.
Bitte beachten Sie unsere vierwöchige Bearbeitungszeit. Vielen Dank.
Prüfungsausschuss | |
Vorsitzender: | |
Stellvertreter: | |
Mitglieder: | |
Stud. Mitglied: | |
Sekretariat: | |
Sprechstunden: siehe Sprechzeiten der jeweiligen Ausschussmitglieder |
Ihr Anliegen (alphabetisch geordnet) | Informationen | Zuständigkeiten |
Abschlussarbeiten | Bitte informieren Sie sich über die Anmeldefristen und –formalitäten für Ihren Studiengang beim Prüfungsamt. | Unterschrift und Anmeldeformular - Eckstein |
Äquivalenzbescheinigung (sprachliche Eignung) | Um ein Bachelorstudium am Institut für Anglistik und Amerikanistik der Universität Potsdam beginnen zu können, muss vor der Bewerbung um einen Studienplatz die schriftliche Eignungsprüfung abgelegt werden. Bewerber/innen, die die Eignungsprüfung nicht zu den vorgesehenen Terminen ablegen können, können ihre Sprachkompetenz durch von uns anerkannte standardisierte Testergebnisse nachweisen und diese als beglaubigte Kopie den Bewerbungs- bzw. Immatrikulationsunterlagen beilegen. Weitere Äquivalenznachweise werden auf Antrag durch den Prüfungsausschuss bearbeitet. | zuerst Bartels (Bearbeitung); dann |
Anerkennung von Leistungen (allgemein und Studienwechsler) | Bitte benutzen Sie das passende Formular für Ihren Studiengang (siehe hier) und fügen Sie alle Kursbelege bei (Transcripts, Kurs-und Modulbeschreibungen, Arbeiten oder Klausuren). Bei spezifischen Fragen zu den Lehramtsstudiengängen können Sie sich an die Fachstudienberaterin Frau Dr. Andrea Kinsky-Ehritt wenden; bei spezifischen Fragen zum Zwei-Fach-Bachelor an die Fachstudienberaterin Frau Dr. Anke Bartels. | Zwei-Fach-Bachelor: Lehramt: |
Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland (für Studierende der Universität Potsdam) | Studierende der Universität Potsdam, die im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes Studienleistungen im Fach Anglistik/Amerikanistik erbracht haben, können diese auf Antrag vom Prüfungsausschuss anerkennen lassen. Dazu benötigen Sie das entsprechende Formular (siehe hier) sowie die vollständigen Belege über die erbrachten Leistungen (Transcripts, Modul- oder Kursbeschreibungen, korrigierte und benotete Arbeiten oder Klausuren, etc.). | zunächst - jeweilige Fachvertreter;
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Anerkennung von Gleichwertigkeit (Abschluss) . . . siehe Gleichwertigkeit |
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Anerkennung von Leistungen (nicht-fachintegrative Schlüsselkompetenzen) | Bitte benutzen Sie das für Ihren Studiengang vorgesehene Formular (siehe hier). | zuerst Bearbeitung - Bartels; dann |
Anmeldung Abschlussarbeiten . . . siehe Abschlussarbeiten |
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Auslands(teil)studium, |
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Auslaufende Studienordnung . . . siehe Studien- und Prüfungsberechtigung | ||
Auslaufender Studiengang . . . siehe Studien- und Prüfungsberechtigung | ||
BAfÖG-Bescheinigungen |
| Kinsky-Ehritt, Eckstein |
Bestätigung über Englische Sprache des Studiengangs | Es kann vorkommen, dass BA-Absolventen im Rahmen ihrer MA-Bewerbung an einer anderen Hochschule eine Bestätigung brauchen, dass ihr Studium der Anglistik/Anglistik in englischer Sprache stattgefunden hat. Eine solche pauschale Bestätigung erhalten Sie vom Prüfungsausschuss (nach Vorlage relevanter Unterlagen, z.B. PULS Leistungsübersicht); bitte beachten Sie jedoch, dass der Prüfungsausschuss keine Bestätigung eines bestimmten Sprachniveaus ausstellen kann. | Eckstein, stellv. Wiemann |
Doppelstudium . . . siehe Anerkennung (allgemein) | ||
Doppelte Regelstudienzeit . . . siehe Studien- und Prüfungsberechtigung | ||
Eignungsprüfung | Um ein Studium am Institut für Anglistik und Amerikanistik der Universität Potsdam beginnen zu können, muss vor der Bewerbung um einen Studienplatz die schriftliche Eignungsprüfung abgelegt werden. Informationen zur Prüfung finden sie hier: Eignungsprüfung. Die Online-Eignungsprüfung im Bereich Englische Philologie wird vom Zentrum für Sprachen und Schlüsselkompetenzen (Zessko) der Universität Potsdam durchgeführt. Sie hat einen Umfang von 90 Minuten. Zur Eignungsprüfung anmelden können Sie sich hier: Anmeldung zur Eignungsprüfung. | im Zessko: Prickett; |
Einsprüche | ||
Einstufung | Zwei-Fach-Bachelor: Lehramt: | |
Fachstudienberatung | ||
Gleichwertigkeit von Abschlüssen Bachelor Lehramt (Studienwechsler, die nach einem Bachelorstudium Lehramt für den Master an die Universität Potsdam wechseln möchten) | Bitte benutzen Sie das entsprechende Formular und legen Sie Ihrem Antrag Ihre Leistungsübersicht bzw. eine Kopie Ihres Bachelorzeugnisses bei. | zuerst Sachprüfung - Kinsky-Ehritt; dann Unterschrift - Eckstein, stellv. Wiemann |
Learning agreement | ||
Nachteilsausgleich | Informationen und Formulare finden Sie hier. | Eckstein, stellv. Wiemann |
Nachweis romanische Sprachen | Zwei-Fach-Bachelor: zuerst Sachprüfung - Bartels; dann Unterschrift - Eckstein, stellv. Wiemann Lehramt: | |
Nachweis über Englische Sprache des Studiengangs siehe Bestätigung . . . | ||
Schlüsselkompetenzen | ||
Sprachnachweis | ||
Studien- und Prüfungsberechtigung (Verlängerung) |
| zuerst Beratung - Kühmstedt (Nachname A-L) o. Jürries (M-Z); dann Unterschrift - Eckstein, stellv. Wiemann |
Studienfachberatung | Die Studienberatung erfolgt voneinander getrennt für den 2-Fach BA bzw. für das Lehramt. | Zwei-Fach-Bachelor: Bartels |
Verlängerung - Abschlussarbeiten, siehe Abschlussarbeiten - Studien- und Prüfungsberechtigung für auslaufende Studienordnungen | Eckstein, stellv. Wiemann | |
Widersprüche | Eckstein, stellv. Wiemann | |
Zwangsexmatrikulation | Die Zwangsexmatrikulation droht, wenn Sie nach der doppelten Regelstudienzeit keinen Abschluss erreicht haben (siehe Supervision and Counselling). |
Nichts Passendes gefunden? Kommen Sie gern in die Sprechzeit von Prof Dr. Lars Eckstein