Anträge auf Einstufung und Anerkennung
Antrag auf Einstufung
- der Antrag auf Einstufung dient dazu, Sie aufgrund der von Ihnen an einer anderen Hochschule erbrachten Leistungen in ein Fachsemester des neuen Studiengangs einzustufen
- Ansprechpartner sind die Prüfungsausschussvorsitzenden/Studierenberater*innen
- Vorlage aller Nachweise und Unterlagen (beglaubigte Kopien!), die eine entsprechende Bewertung erlauben: Abschlüsse, Zeugnisse, Studienordnungen oder Modulhandbücher (Inhalte der Lehrveranstaltungen, SWS), belegte Module möglichst markieren!, bei fehlenden Unterlagen wird der Antrag nicht bearbeitet!
Antrag auf Anerkennung
- den Antrag vollständig und gut leserlich ausgefüllt und unterschrieben der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vorzulegen
- Welche Leistungen möchten Sie sich anerkennen lassen? Überlegen Sie im Vorfeld, welche der von Ihnen bereits erworbenen Kompetenzen mit welchen Modulen/Lehrveranstaltungen im gewünschten Studiengang korresponieren
- nehmen Sie dazu gern eine Studienfachberatung in Anspruch, dazu unbedingt eine Übersicht der bisher erbrachten Leistungen mitbringen: Abschlüsse, Zeugnisse, Studienordnungen oder Modulhandbücher (Inhalte der Lehrveranstaltungen, SWS), belegte Module möglichst markieren! Das beschleunigt das Verfahren! Fehlen Unterlagen, wird der Antrag nicht bearbeitet!
- für die Anerkennung mehrerer Studienfächer ist jeweils ein gesonderter Antrag einzureichen
Beispiel für einen korrekt ausgefüllten Antrag.