Zusätzlich zu den in §2 Abs. 8 BAMA(LA)-O bestimmten Aufgaben sind die Modulbeauftragten zuständig für a) sachgerechte Koordinierung des inhaltlichen Spektrums eines Modulangebots, b) Verständigung mit anderen Modulbeauftragten über sinnvolle Abgrenzungen zwischen den Modulen eines Studiengangs und c) regelmäßige Aktualisierung der Modulbeschreibungen für das Modulhandbuch.