Für die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 7 und § 68 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (kurz: BbgHG) werden in sechs Fakultäten, in der Verwaltung, in den zentralen Einrichtungen und in der Bibliothek dezentrale Gleichstellungsbeauftragte für die Dauer von zwei Jahren gewählt. An der neu gegründeten Fakultät für Gesundheitswissenschaften übernimmt die zentrale Gleichstellungsbeauftragte kommissarisch die dezentrale Gleichstellungsarbeit.