Einen Fachschaftsrat braucht man deshalb, damit die Interessen der Studierenden gegenüber dem Institut, der Fakultät und der Universitätsleitung gebührend vertreten werden.
Zu den Aufgaben eines Fachschaftsrates gehören, neben der primäre Wahrnehmung der Intressen einer Fachschaft*1, die:
Die einzelnen Aufgaben wechseln je nach Hochschulgesetz und Satzung der Studierendenschaft in den jeweiligen Bundesländern.
Grundsätzlich ist die Arbeit jedoch ehrenamtlich. Der FSR wird regelmäßig von den Studierenden gewählt.
Zu unseren speziellen, regelmäßigen Aktivitäten, gehört:
*1 Fachschaft= alle Studierenden einer Fachrichtung