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László, 32, Rechtsanwalt

„»Das Master-Studium der Deutschen Rechtsschule und der LL.M.-Abschluss waren die Eintrittskarte in meine derzeitige Position. Als Anwalt in einer großen internationalen Kanzlei gestalte und überprüfe ich täglich Verträge, viele mit deutschem Bezug. Dank der intensiven Ausbildung gerade in der Systematik des deutschen Vertragsrechts fühle ich mich sicher in der juristischen Argumentation.«“

Master of Laws
Deutsches Recht mit Ausbildung zum Fachübersetzer

Sie sind Juristin oder Jurist mit Berufserfahrung?

Das Master-Studium "Deutsches Recht mit Ausbildung zum Fachübersetzer" ist ein Weiterbildungsstudiengang in deutscher Sprache mit LL.M.-Abschluss und -Titel als "Joint Degree"der Universitäten Potsdam und Szeged. Es dauert vier Semester.

Gemäß Studienplan lehren deutsche Dozenten aus Potsdam an der Universität Szeged in den Rechtsgebieten  

  • Zivilrecht und Wirtschaftsrecht  
  • Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht
  • Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht.

Experten der Universität Szeged vermitteln die

  • Fachsprache und
  • Technik der Fachübersetzung Deutsch-Ungarisch.

Die Vorlesungen und Übungen finden in Blockveranstaltungen am Wochenende an der Universität Szeged statt.  Es ist geplant, dass einige Vorlesungen auch mittels "virtuellem Klassenraum" übertragen werden.  Zusätzlich wird ein Online-Sprachkurs sowie eine Sommersprachkurs in Potsdam angeboten.

Es gilt die Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung​​​​​​​ für den gemeinsamen Masterstudiengang „Deutsches Recht mit  Ausbildung zum Fachübersetzer“ an der Universität Potsdam und an der Universität Szeged vom 2. November 2016.

László, 32, Rechtsanwalt

„»Das Master-Studium der Deutschen Rechtsschule und der LL.M.-Abschluss waren die Eintrittskarte in meine derzeitige Position. Als Anwalt in einer großen internationalen Kanzlei gestalte und überprüfe ich täglich Verträge, viele mit deutschem Bezug. Dank der intensiven Ausbildung gerade in der Systematik des deutschen Vertragsrechts fühle ich mich sicher in der juristischen Argumentation.«“