Der Abschluss des Fachstudiums kann unter bestimmten Voraussetzungen (vgl. § 10 Abs. 2 S. 2 der Zwischenprüfungsordnung) als Zwischenprüfung zum Einstieg in das Hauptstudium des deutschen Rechtsstudiums an der Universität Potsdam anerkannt werden. Damit wird der Weg freigemacht, aufbauend auf diesem Abschluss, das juristische Studium in Deutschland bis zur Erlangung der Ersten juristischen Prüfung fortzusetzen.
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