Die Universität Potsdam hat nach § 181 SGB IX eine Beauftragte bestellt, die die Universität in Angelegenheiten, die schwerbehinderte Menschen betreffen, verantwortlich vertritt. Damit soll sichergestellt werden, dass die schwerbehinderten Beschäftigten eine Ansprechpartnerin auf Arbeitgeberseite haben, die sich mit ihren Problemen auskennt und der sie ihre Beschwerden und Anregungen vortragen können. Notwendig ist die Beauftragung auch für die in § 182 SGB IX vorgeschriebene Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung, dem Betriebsrat sowie den mit der Erfüllung von Aufgaben nach dem SGB IX beauftragten Behörden, das sind Arbeits- und Integrationsamt.
Beauftragte für Mitarbeiter:innen mit Beeinträchtigungen und chronischen Erkrankungen
An der Universität Potsdam studieren schätzungsweise 13 Prozent der Studierende mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung. Das sind etwa 2.600 Menschen. Für diese Gruppe gibt es konkrete Möglichkeiten, wie die Chancengleichheit an der Universität umgesetzt wird. Die Universität Potsdam beruft nach §69 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) bzw. Art. 17 der Grundordnung der Universität Potsdam eine oder einen Beauftragten für Behinderte für zwei Jahre. An der Universität Potsdam wurde Robert Meile am 12.5.2021 vom akademischen Senat berufen.
Zu den Aufgaben des Beauftragten für Studierende mit Behinderung gehören vor allem:
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Beauftragter für Studierende mit Behinderung