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Beauftragte für Hochschulmitglieder mit gesundheitlicher Beeinträchtigung und Behinderung

Beauftragte für Mitarbeiter*innen mit Beeinträchtigungen und chronischen Erkrankungen

Die Universität Potsdam hat nach § 181 SGB IX eine Beauftragte bestellt, die die Universität in Angelegenheiten, die schwerbehinderte Menschen betreffen, verantwortlich vertritt. Damit soll sichergestellt werden, dass die schwerbehinderten Beschäftigten eine Ansprechpartnerin auf Arbeitgeberseite haben, die sich mit ihren Problemen auskennt und der sie ihre Beschwerden und Anregungen vortragen können. Notwendig ist die Beauftragung auch für die in § 182 SGB IX vorgeschriebene Zusammenarbeit mit der  Schwerbehindertenvertretung, dem Betriebsrat sowie den mit der Erfüllung von Aufgaben nach dem SGB IX beauftragten Behörden, das sind Arbeits- und Integrationsamt.

  • Unterstützung bei der Einrichtung eines barrierefreien Arbeitsplatzes
  • Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen für Betroffene in Kooperation mit dem betrieblichen Gesundheitsmanagement, dem Personaldezernat, dem Personalrat
  • Erarbeitung von Informationsmaterial für Beschäftigte mit Behinderungen und/oder chronischer Erkrankung
  • Organisation von Informationsveranstaltungen und peer-to-peer Beratungsmöglichkeiten
  • Netzwerkarbeit auf Stadt- und Landesebene zur Verbesserung der Sichtbarkeit des Themas und der Schwerbehindertenquote der Universität Potsdam

Beauftragter für Studierende mit Behinderung/ chronischer Krankheit

An der Universität Potsdam studieren schätzungsweise 13 Prozent der Studierende mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung. Das sind etwa 2.600 Menschen. Für diese Gruppe gibt es konkrete Möglichkeiten, wie die Chancengleichheit an der Universität umgesetzt wird. Die Universität Potsdam beruft nach §69 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) bzw. Art. 17 der Grundordnung der Universität Potsdam eine oder einen Beauftragten für Behinderte für zwei Jahre. An der Universität Potsdam wurde Robert Meile am 12.5.2021 vom akademischen Senat berufen.

Zu den Aufgaben des Beauftragten für Studierende mit Behinderung gehören vor allem: 

  • Beratung der Hochschulleitung und -Verwaltung bei der strukturell-barrierefreien Weiterentwicklung der Studienbedingungen und der Entwicklung angemessener  Vorkehrungen
  • Unterstützung bei der Umsetzung von Nachteilsausgleichen
  • Beteiligung an den Steuerungsgruppen zur studentischen Gesundheitsmanagements
  • Verfassung von Stellungnahmen  auf  Anforderung der Sozialleistungsträger (Sozial- und Jugendämtern, Studierendenwerk)
  • Kommunikation mit Ärzt*innen und Therapeut*innen bzw. Kliniken in Hinblick auf das Verfassen von Stellungnahmen oder Gutachten für Nachteilsausgleiche oder Härtefallanträge
  • Mitwirkung bei der Auswahl der Stipendiat:innen im Rahmen des Universitätsstipendiums Potsdam
  • Beteiligung am Auswahlverfahren für grundständige und weiterführende zulassungsbeschränkte Studiengänge im Rahmen der Quote für eine außergewöhnliche Härte (Härtefallquote)
  • Mitwirkung in der Auswahlkommission für den Inklusionspreis der Universitätsgesellschaft e.V. 
  • Erarbeitung von Informationsmaterial für Studieninteressierte und Studierende mit Behinderungen und/oder chronischer Erkrankung
  • Organisation von Informationsveranstaltungen
  • Beteiligung im Netzwerk der Beauftragten im Land Brandenburg

Weitere Informationen und Beratungsangebote zum Thema „Studium mit Beeinträchtigung“ finden sie hier.

Die Beauftragten bearbeiten gemeinsam:

  • Beratung der Hochschulleitung und -Verwaltung bei der strukturell-barrierefreien Weiterentwicklung der Hochschullandschaft
  • Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen zur Professionalisierung von Hochschulmitgliedern im Hinblick auf die Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen
  • Engagement im Inklusionsteam
  • Beteiligung an den Steuerungsgruppen zur digitalen und baulichen Barrierefreiheit
  • Mitwirkung bei Konzipierung und Umsetzung des Inklusionspreises der Universitätsgesellschaft e.V. 
Bild von Annette de Guzman

Kontakt

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