An der Universität Potsdam studieren schätzungsweise 13 Prozent junger Menschen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung. Das sind etwa 2.600 Menschen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung oder Behinderung. Für diese Gruppe gibt es konkrete Möglichkeiten, wie die Chancengleichheit an der Universität umgesetzt wird.
Hier finden Sie weitere Informationen und die Kontaktdaten des Beauftragten für Studierende mit Behinderung und seiner studentischen Mitarbeiter*innen.
Die Universität Potsdam hat nach § 98 SGB IX eine Beauftragte bestellt, die die Universität in Angelegenheiten, die schwerbehinderte Menschen betreffen, verantwortlich vertritt. Damit soll sichergestellt werden, dass die schwerbehinderten Beschäftigten eine Ansprechpartnerin auf Arbeitgeberseite haben, die sich mit ihren Problemen auskennt und dem sie ihre Beschwerden und Anregungen vortragen können. Notwendig ist die Beauftragung auch für die in § 99 vorgeschriebene Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung, dem Betriebsrat sowie den mit der Erfüllung von Aufgaben nach dem SGB IX beauftragten Behörden, das sind Arbeits- und Integrationsamt.