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Mutterschutz

Werdende und stillende Mütter stehen unter besonderem Schutz vor Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz. Seit 01.01.2018 gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) auch für Studierende und Schülerinnen. Damit die Universität Potsdam die Schutzbestimmungen einhalten kann, sollen Frauen ihre Schwangerschaft anzeigen (Studierende im D2, Beschäftigte im D3).
Außerdem müssen durch eine Gefährdungsbeurteilung der Arbeits- oder Studienbedingungen die Risiken für Mutter und Kind minimiert werden.

Weitergehende Informationen rund um den Mutterschutz finden Sie beim Service für Familien

Gefährdungsbeurteilung für Beschäftigte

Gefährdungsbeurteilung für Studierende

Sie können für Ihren Studiengang in die allgemeinen Gefährdungsbeurteilungen schauen, ob die Module für Schwangere und Stillende zulässig, problematisch oder unzulässig sind.

Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

Humanwissenschaftliche Fakultät

Philosophische Fakultät

Juristische Fakultät

Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät

Digital Engineering Fakultät


Bitte die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Gefährdungsbeurteilung an das Sicherheitswesen zur weiteren Bearbeitung senden:

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BSO - Sicherheitswesen
Campus NP, Haus 2
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
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Wir kommen der Mitteilungs- und Aufbewahrungspflicht des Arbeitgebers nach § 27 MuSchG nach.