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Praktikumszeugnisse international

Nachdem Sie sich um eine Praktikumsstelle im Ausland gekümmert haben und der Flug vielleicht schon gebucht ist, gibt es noch ein weiteres Detail, das Sie beachten müssen: Das Praktikumszeugnis! Denn dieses hat im Ausland oft eine andere Funktion und Struktur als in Deutschland.

Wenn Sie sich beruflich auf internationales Parkett begeben möchten, ist es auf jeden Fall sinnvoll, Ihre deutschen Praktikumszeugnisse ins Englische übersetzen zu lassen. Achten Sie hier auf Qualität und lassen Sie die Zeugnisse lieber professionell übersetzen. Falsch übersetzte Zeugnisse können Ihnen nämlich mehr schaden als nutzen. In vielen Ländern spielen Arbeitszeugnisse und Empfehlungen sogar eine noch größere Rolle als in Deutschland. Mehr dazu können Sie auch in unseren Bewerbungsknigge für beliebte Praktikumsdestinationen lesen.

Im Folgenden finden Sie die unterschiedlichen Bedeutungen und Formen von Praktikumszeugnissen in einigen beliebten Praktikumsdestinationen. Falls Sie sich für ein anderes Land interessieren, beachten Sie auch den Literaturhinweis am Ende dieser Seite. 

Österreich und Schweiz

In unseren Nachbarländern unterscheidet sich die Handhabe von Arbeitszeugnissen gar nicht so sehr von der deutschen. Ein paar Kleinigkeiten gibt es aber doch zu beachten.

In Österreich wird ein Dienstzeugnis ausgestellt. Der Anspruch besteht nur auf ein schriftliches Zeugnis über die Dauer und Art der Beschäftigung. Um ein Zeugnis mit qualifizierenden Bemerkungen müssen Sie Ihre Arbeitgeber*innen explizit bitten. Dieses sollte in der Regel dann ähnliche Formulierungen enthalten wie ein deutsches Arbeitszeugnis. Das Dienstzeugnis darf keine Aussagen zu Krankheiten oder dem Kündigungsgrund enthalten. Wenn Sie mit dem Zeugnis unzufrieden sind, können Sie dagegen keine Rechtsmittel einlegen.

Sie haben in der Schweiz einen im Schweizer Zivilgesetzbuch verankerten Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Dabei sollten die Grundsätze Wahrheit, Vollständigkeit, Verständlichkeit und Wohlwollen auch in der Schweiz beachtet werden. Wenn Sie ein eingeschränktes Zeugnis möchten, welches nur die Art und Dauer der Tätigkeit beinhaltet, müssen Sie dies ausdrücklich verlangen.


Frankreich

Das certificat de travail ist in Frankreich das Pendant zum deutschen Arbeitszeugnis. Auf dieses hat jede/r Arbeitnehmer*in laut dem Französischen Arbeitsgesetz (Code du travail) einen rechtlichen Anspruch. Allerdings lassen sich hier Unterschiede zum deutschen Zeugnis in Bezug auf den Inhalt finden. Denn grundsätzlich beinhaltet das französische Arbeitszeugnis keine Angaben zum Verhalten und zur Leistung des/der Praktikant*in. Das bedeutet letztlich, dass hier kein Code entschlüsselt werden muss. Die Qualität des Zeugnisses ergibt sich allerdings fast ausschließlich aus der Beschreibung der Tätigkeiten und Arbeitsfelder des/der Praktikant*in in der Organisation. Diese Erläuterungen sollten demnach ausführlich sein, um eine möglichst hohe Aussagekraft zu besitzen. Formal unterscheidet sich das certificat de travail nicht sonderlich vom deutschen Arbeitszeugnis.

Was das französische Arbeitszeugnis enthält

  • Name und Kontaktdaten des/der Praktikant*in.
  • Name, Adresse und Bezeichnung des Unternehmens bzw. der Organisation.
  • Genaue Dauer des Praktikums (Datum des Ein‐ und Austritts).
  • Art der Beschäftigung im Praktikum, genaue Angaben zu Positionen und Aufgaben, die vom/von der Praktikant*in erfüllt worden sind.
  • Grund für das Ende des Arbeitsverhältnisses (z.B. Ende der Praktikumsdauer).

Was das französische Arbeitszeugnis nicht enthält bzw. nicht enthalten darf

  • Bewertung der Leistung und des Verhaltens von Praktikant*innen.
  • Negative Anmerkungen (auch nicht in kodierter Form) dürfen nicht angeführt werden, selbst wenn sie der Wahrheit entsprechen!

Italien und Spanien

Der Umgang mit Arbeitszeugnissen in Italien und Spanien verhält sich ähnlich, unterscheidet sich aber deutlich von deutschen Zeugnissen. In Italien wird ein certificato di lavoro ausgestellt, in Spanien das certificado de trabajo. Beide verstehen sich als Arbeitsbescheinigungen. Sie müssen prinzipiell nur wenige Rahmenangaben über ein Praktikum bzw. eine Tätigkeit enthalten.

Üblicherweise sprechen sich in Italien Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in  über die Inhalte des certificato di lavoro ab. In Bezug auf die Sprache und die Formulierungen wird den Arbeitgeber*innen dabei freie Hand gelassen. Verbreitet sind in Italien auch Empfehlungsschreiben, die weniger beurteilend sind als deutsche Arbeitszeugnisse, aber bedeutend für zukünftige Bewerbungen von Arbeitnehmer*innen. Networking ist auch hier ein großes Thema. Aus diesem Grund ist es nicht unwichtig, Referenzgeber*innen auszuwählen, die einen gewissen „Namen“ haben bzw. nicht unbekannt in der Branche sind.

Sie haben in Italien einen Anspruch auf folgende Angaben im Zeugnis: Name, Geburtsdatum, Dauer der Beschäftigung und Ihre Aufgaben während des Praktikums. Arbeitgeber*innen sind nicht verpflichtet ein Zeugnis über diese Angaben hinaus auszustellen. Die Ausführlichkeit des Zeugnisses hängt stark vom persönlichen Verhältnis zwischen Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in ab. Empfehlungen von „bedeutenden“ Personen sind aussagekräftiger und von großem Vorteil für weitere Bewerbungen.


In Spanien ist das certificado de trabajo besonders üblich für Studierende, die ein Praktikum absolvieren. Dieses kann Ihnen als Bestätigung für den Zeitraum des Praktikums dienen sowie die Bereiche nennen, in denen Sie gearbeitet haben. Im certificado de trabajo werden keine Erläuterungen zur Leistung bzw. zu dem Verhalten des Praktikanten gemacht.
Diese Aussagen können nur in einem Empfehlungsschreiben auf Bitte von Arbeitnehmer*innen getroffen werden. Arbeitgeber*innen sind nicht dazu verpflichtet, ein Empfehlungsschreiben auszustellen. Wichtig ist hierbei noch zu erwähnen, dass sowohl in Italien als auch in Spanien Arbeitgeber*innen keine Informationen über ehemalige Arbeitnehmer*innen ohne dessen Zustimmung an Dritte weitergeben dürfen!

Quelle:

Frey, B., Wörl, G. (2009): Arbeitszeugnisse ‐ Vollstens zufrieden? Was Sie wissen müssen und verstehen sollten. München: Beck Wirtschaftsberater im dtv.