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Bewerbung


Die Bewerbungsfrist für einen Studienstart zum Wintersemester 2024/2025 (Studienbeginn im Oktober) endet am 31.07.2024!

Sprechzeiten zur Studienberatung

Bei allen Fragen rund um die Zulassung können Sie sich an die Studienberatung (studienberatungllmpotsdamde), Frau Bär-Manolia und Frau Andrea Thiele, für den Studiengang "Steuerrecht" wenden.

Bis auf weiteres sind persönliche Sprechzeiten im Masterbüro nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Gern rufen wir Sie nach vorheriger Terminvereinbarung (bitte Anliegen, Rufnummer und Wunschzeit vorab per Mail mitteilen) jedoch zurück.

Sie können sich in Papierform direkt im Masterbüro bewerben!

Hierzu senden Sie bitte die unten aufgeführten Dokumente per Post an:

Universität Potsdam
Masterstudiengang "Steuerrecht" (LL.M.)
August-Bebel-Str. 89
Haus 7, Raum 2.35
14482 Potsdam

Den Eingang postalisch übermittelter Bewerbungsunterlagen bestätigen wir per Mail. Sollten Sie keine Eingangsbestätigung von uns erhalten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Zulassungsvoraussetzungen

Der weiterbildende Masterstudiengang "Steuerrecht" richtet sich an eine sehr spezielle Zielgruppe.


Zugangsvoraussetzungen sind:

- ein abgeschlossenes wissenschaftliches juristisches Hochschulstudium (Master, Staatsexamen bzw. Erste juristische Prüfung) oder ein wirtschaftswissenschaftlicher Masterabschluss

- die erfolgreiche Teilnahme an ergänzenden Studien i.S.v. § 5 Abs. 2 Satz 3 des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes an der Bundesfinanzakademie von insgesamt dreimonatiger Dauer

- eine mindestens einjährige Berufserfahrung

Für die Zulassung sind von allen Bewerberinnen/Bewerbern unbedingt einzureichen:

 

  • Ausgefüllter und unterschriebener Zulassungsantrag
  • Kopie des Abschlusszeugnisses, des Erststudiums oder ein geeigneter vorläufiger Nachweis über die im Erststudium erbrachten Noten
  • Nachweis(e) über Berufserfahrung(en) inklusive Angaben über Dauer und Einschlägigkeit
  • Tabellarischer Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache
  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an ergänzenden Studien i.S.v. § 5 Abs. 2 Satz 3 des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes