Zugang zum Studium
Hochschulwechsler, Studiengangwechsler
Bewerberinnen und Bewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung
1. Hochschulwechsler, die
- bisher an einer anderen Hochschule der BRD im gleichen Bachelor- oder Masterstudiengang studiert haben, können sich an der Universität Potsdam nur in ein Fachsemester einschreiben, für welches ein Lehrangebot existiert. Überschreitet die Fachsemesterzahl die Regelstudienzeit, entscheidet der Prüfungsausschuss des jeweiligen Faches bzw. das Dekanat der Juristischen Fakultät in Einzelfallprüfung über die Anerkennung und Einstufung. Bei einem zulassungsbeschränkten Fach ist ein Zulassungsbescheid erforderlich.
- bisher an einer anderen Hochschule der BRD im gleichen Lehramtsstudiengang bzw. im Studiengang Staatsexamen Rechtswissenschaft studiert haben, müssen zur Einschreibung in ein Fachsemester, für welches ein Lehrangebot an der Universität Potsdam existiert, den vom zuständigen Prüfungsausschuss bearbeiteten (als PDF-Dokument) "Antrag auf Anerkennung erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen und auf Einstufung in ein Fachsemester wegen Studiengangwechsels/Hochschul- und Studiengangwechsels" vorlegen. Die Einstufung nimmt der Prüfungsausschuss des jeweiligen Faches bzw. das Dekanat der Juristischen Fakultät der Universität vor. Bei einem zulassungsbeschränkten Fach ist ein Zulassungsbescheid erforderlich.
2. Hochschul- und Studiengangwechsler oder Studiengangwechsler, die
bisher in einem anderen Studiengang an einer anderen Hochschule der BRD bzw. in einem anderen Studiengang an der Universität Potsdam eingeschrieben waren und anrechenbare Leistungen im beantragten Studiengang erbracht haben (Quereinsteiger), müssen
- im Falle eines zulassungsfreien Faches zur Einschreibung in ein Fachsemester, für welches ein Lehrangebot an der Universität Potsdam existiert, den vom zuständigen Prüfungsausschuss bearbeiteten (als PDF-Dokument) "Antrag auf Anerkennung erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen und auf Einstufung in ein Fachsemester wegen Studiengangwechsels/Hochschul- und Studiengangwechsels" einsenden,
- im Falle eines zulassungsbeschränkten Faches muss der Einstufungsbescheid mit der Bewerbung eingereicht werden. Die Einstufung nimmt der Prüfungsausschuss des jeweiligen Faches bzw. das Dekanat der Juristischen Fakultät der Universität vor.
Bearbeitungszeit im Prüfungsausschuss einplanen: Die Beantragung der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sollte mindestens
6 Wochen vor Ende der Antragsfrist erfolgen. Eine vorherige Konsultation beim Studienfachberater wird empfohlen, um u. a. sicher zu stellen, dass durch den Hochschulwechsel keine erheblichen Nachteile (z. B. Studienzeitverlängerung) entstehen. Für Studiengänge mit den Fächern Musik und Sport sind entsprechende Eignungsprüfungen nachzuweisen.
Hochschulwechslern im Studiengang Rechtswissenschaft wird empfohlen, wegen zu erbringender Leistungsnachweise im Zwischensemester zwei Monate vor diesem Termin mit dem Büro für Studien- und Prüfungsangelegenheiten der Juristischen Fakultät in Verbindung zu treten.
Achtung:
Eine Einstufung in ein Fachsemester durch den zuständigen Prüfungsausschuss bzw. das Dekanat der Juristischen Fakultät beinhaltet nicht gleichzeitig eine Studienplatzgarantie. In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist zusätzlich eine Zulassung erforderlich. Außerdem kann eine Einschreibung nur in ein Fachsemester erfolgen, für welches ein Lehrangebot an der Universität Potsdam existiert.
Der Wechsel muss auch dem
BAföG-Amt mitgeteilt und schriftlich begründet werden. Unter bestimmten Bedingungen kann sich der Fachwechsel auf die Förderung nach BAföG nachteilig auswirken. Entsprechende Erkundigungen sollten vorher eingeholt werden!

