Zugang zum Studium
Ergänzungsstudium im lehramtsbezogenen Studium
Achtung, die letztmalige Immatrikulation ins Ergänzungsstudium unter den unten beschriebenen Umständen erfolgte zum Wintersemester 2010/11!. Die Neukonzipierung von Ergänzungsstudiengängen ist vorgesehen.
Bitte erkundigen Sie sich in regelmäßigen Abständen (Vorschlag: halbjährlich) nach den neuen Entwicklungen diesbezüglich.
Ziel
Befähigung für ein weiteres Lehramt/Lehreramt nach der Maßgabe des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes
Voraussetzung
Zu einer Ergänzungsprüfung kann nur zugelassen werden, wer sich im Schuldienst oder Schulaufsichtsdienst des Landes
Brandenburg befindet oder an einer genehmigten Ersatzschule im Land Brandenburg tätig ist und die im Land Brandenburg
geltenden laufbahnrechtlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt.
Studium an der Universität Potsdam
Studien im lehramtsbezogenen Master können als Ergänzungsprüfung anerkannt werden, wenn das Ergänzungsstudium aus dem
Fachstudium des Masterstudiums des entsprechenden zweiten Faches im Lehramt für Gymnasien und dem Nachweis weiterer konkret
festgelegter 5 Leistungspunkte aus dem Gesamtspektrum des Faches besteht.
Unbeschadet dieser Anerkennung einer Ergänzungsprüfung auf der Grundlage eines entsprechenden Studiums besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit der Durchführung einer Ergänzungsprüfung auf der Grundlage der Lehramtsprüfungsordnung, Teil 3, Abschnitt 2.
Beratungsmöglichkeit
Zentrale Studienberatung, Landesinstitut für Lehrerbildung


