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Zugang zum Studium

Ergänzungsstudium im lehramtsbezogenen Studium

Achtung, die letztmalige Immatrikulation ins Ergänzungsstudium unter den unten beschriebenen Umständen erfolgte zum Wintersemester 2010/11!. Die Neukonzipierung von Ergänzungsstudiengängen ist vorgesehen.

Bitte erkundigen Sie sich in regelmäßigen Abständen (Vorschlag: halbjährlich) nach den neuen Entwicklungen diesbezüglich.

Ziel
Befähigung für ein weiteres Lehramt/Lehreramt nach der Maßgabe des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes

Voraussetzung
Zu einer Ergänzungsprüfung kann nur zugelassen werden, wer sich im Schuldienst oder Schulaufsichtsdienst des Landes Brandenburg befindet oder an einer genehmigten Ersatzschule im Land Brandenburg tätig ist und die im Land Brandenburg geltenden laufbahnrechtlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt.

Studium an der Universität Potsdam
Studien im lehramtsbezogenen Master können als Ergänzungsprüfung anerkannt werden, wenn das Ergänzungsstudium aus dem Fachstudium des Masterstudiums des entsprechenden zweiten Faches im Lehramt für Gymnasien und dem Nachweis weiterer konkret festgelegter 5 Leistungspunkte aus dem Gesamtspektrum des Faches besteht.

Unbeschadet dieser Anerkennung einer Ergänzungsprüfung auf der Grundlage eines entsprechenden Studiums besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit der Durchführung einer Ergänzungsprüfung auf der Grundlage der Lehramtsprüfungsordnung, Teil 3, Abschnitt 2.

Beratungsmöglichkeit
Zentrale Studienberatung, Landesinstitut für Lehrerbildung

Kontakt

Universität Potsdam
Dezernat für Studienangelegenheiten
Studierendensekretariate
Am Neuen Palais 10, Haus 8
14469 Potsdam
Fax: 0331/977-1065
Telefon | E-Mail

Kontakt

nur für ausländische
Studieninteressierte

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Akademisches Auslandsamt
Am Neuen Palais 10, Haus 08
14469 Potsdam
Tel.: 0331 977-1760
Fax: 0331 977-1798
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