Logoelement der Universität Potsdam.
Logo der Universität Potsdam

Zugang zum Studium

Bewerber und Bewerberinnen mit Behinderung

Durch das Brandenburgische Hochschulgesetz wird die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse behinderter Studierender gefordert (§ 3 Abs. 4 BbgHG). Die Universität Potsdam hat spezielle Förderrichtlinien für ihre behinderten Mitglieder erarbeitet.
Gleichberechtigte Studienbedingungen findet man dennoch derzeit nicht in allen Fällen vor. Es empfiehlt sich daher, möglichst frühzeitig Kontakt zur Behindertenbeauftragten für Studierende aufzunehmen, um Lösungswege für anstehende Fragen und Probleme abzuklären und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Hier erhalten Sie außerdem Anschriften von weiteren Ansprechpartnern.

Individuelle Beratungsgespräche für Studieninteressierte und Studierende mit Beeinträchtigungen sind nach vorheriger Terminvereinbarung bei Dr. Irma Bürger möglich.
Tel.: 0331/977 -1715, E-Mail: behinderung-studium@uni-potsdam.de.

Weitere Informationen über http://www.uni-potsdam.de/behinderung-studium/

Kontakt

Beratung für Studierende
mit Behinderung:

Dr. Irma Bürger
Tel.: 0331/977 1488
E-Mail:
studienberatung-
handicap@uni-potsdam.de

Sprechzeiten:
nach Vereinbarung per E-Mail

Studierende in einer Vorlesung