Zugang zum Studium
Bewerber und Bewerberinnen mit Behinderung
Durch das Brandenburgische Hochschulgesetz wird die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse behinderter Studierender
gefordert (§ 3 Abs. 4 BbgHG). Die Universität Potsdam hat spezielle Förderrichtlinien für ihre behinderten Mitglieder
erarbeitet.
Gleichberechtigte Studienbedingungen findet man dennoch derzeit nicht in allen Fällen vor. Es empfiehlt sich
daher, möglichst frühzeitig Kontakt zur Behindertenbeauftragten für Studierende aufzunehmen, um Lösungswege für
anstehende Fragen und Probleme abzuklären und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Hier erhalten Sie außerdem Anschriften von weiteren Ansprechpartnern.
Individuelle Beratungsgespräche für Studieninteressierte und Studierende mit Beeinträchtigungen sind nach
vorheriger Terminvereinbarung bei Dr. Irma Bürger möglich.
Tel.: 0331/977 -1715, E-Mail: behinderung-studium@uni-potsdam.de.
Weitere Informationen über http://www.uni-potsdam.de/behinderung-studium/


